Apotheken-Nachrichten von heute: Apotheken mit gesetzlichen Verpflichtungen, Versandhandel ohne vergleichbare Aufsicht

Source: Deutsche Nachrichten
Der Apothekenmarkt in Deutschland steht vor einem strukturellen Umbruch, der weit über tagespolitische Debatten hinausreicht. Während Präsenzapotheken unter einem engmaschigen Netz gesetzlicher Vorgaben arbeiten, entwickelt sich der Versandhandel mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln weitgehend unreguliert. Gleichzeitig nehmen Fälle von Rezeptbetrug zu, insbesondere bei hochpreisigen Medikamenten. In Ostdeutschland scheitert der dringend benötigte Ausbau von Studienplätzen für Pharmazeuten. Versorgungswerke geraten durch niedrige Zinsen und Kapitalverluste unter Druck. Die Digitalisierung bleibt Stückwerk, weil Prozesse fehlen und Mitarbeiter nicht einbezogen werden. Apotheken fordern zurecht eine strukturelle Vergütung ihrer gesetzlichen Gemeinwohlpflichten, doch politische Antworten bleiben aus. Immer mehr Betriebe kämpfen um ihre Existenz, etwa in Städten wie Oer-Erkenschwick. Zugleich werfen neue Studien zu Lithium Risiken auf, während Pollenallergien stärker auf Augen und Rachen schlagen. Die Lage ist ernst. Wenn Politik und Gesellschaft nicht handeln, droht die schleichende Erosion eines zentralen Pfeilers der Gesundheitsversorgung.

Ein Spiel kann nur funktionieren wenn Regeln auch gelten

Der Apothekenmarkt steht zunehmend unter Druck. Während sich Präsenzapotheken täglich an ein dichtes Regelwerk halten müssen, entfaltet sich der Rx-Versandhandel in einem regulatorischen Vakuum. Diese Entwicklung nimmt Morton Douglas in seiner aktuellen Kolumne zum Anlass, um eine zugespitzte Parallele zum Fußball zu ziehen: Wenn einzelne Störer auf dem Spielfeld ungestraft den Ablauf sabotieren, steht am Ende der gesamte Spielbetrieb vor dem Abbruch. Ein Spiel, das alle betrifft, leidet an der Untätigkeit weniger Entscheidungsträger.

Douglas beschreibt ein Szenario, das Fußballfreunde gut kennen. Einige werfen Gegenstände aufs Spielfeld oder beleidigen Spieler rassistisch. Wenn niemand eingreift, bricht das Spiel ab. Übertragen auf den Rx-Versandhandel bedeutet das: Wenn aggressive Marktakteure mit übermächtigen Kapitalstrukturen ungebremst agieren dürfen, ist das gesamte System bedroht. Dabei geht es nicht um Einzelfälle, sondern um strukturelles Versagen. Denn längst sind die Rahmenbedingungen so verschoben, dass Versandhändler einen Wettbewerbsvorteil genießen, der zulasten der Vor-Ort-Apotheken geht.

Während diese unter Personalknappheit, Lieferengpässen und bürokratischen Auflagen leiden, weiten große Versandplattformen ihr Geschäftsmodell aggressiv aus. Gesetzgeber und Aufsichtsbehörden verhalten sich passiv, teils mit Verweis auf europarechtliche Vorgaben, teils mit stiller Duldung unter dem Deckmantel der Digitalisierung. Doch ein Spiel, das niemand mehr zu schützen bereit ist, verliert seine Legitimität.

Morton Douglas fordert deshalb ein klares Eingreifen. Wer Spielregeln aufstellt, muss deren Einhaltung auch durchsetzen. Andernfalls entsteht ein Klima, in dem Rücksichtslosigkeit zur Norm wird. Die derzeitige Entwicklung im Rx-Versandhandel sei kein Fortschritt, sondern ein Rückschritt in eine Zeit, in der Ordnung nur noch dort existiert, wo sie sich durchsetzt – oder eben nicht mehr.

Der Vergleich zwischen Spielabbruch im Stadion und Kontrollverlust im Apothekenmarkt ist mehr als nur eine sprachliche Volte. Morton Douglas legt den Finger in eine offene Wunde: Das deutsche Gesundheitssystem leidet zunehmend unter einer Asymmetrie, die nicht nur wettbewerbsverzerrend, sondern strukturell gefährlich ist. Wenn staatlich lizensierte Präsenzapotheken nach strengsten Standards arbeiten müssen, während Versandhändler von regulatorischen Lücken profitieren, ist das kein Ausdruck von Marktöffnung, sondern von politischer Untätigkeit.

Die Verantwortung hierfür liegt nicht bei einzelnen Marktteilnehmern, sondern bei jenen, die das Spielfeld gestalten. Der Gesetzgeber hat es versäumt, rechtzeitig Schranken einzuziehen, die dem digitalen Arzneimittelvertrieb klare und faire Grenzen setzen. Stattdessen wurde der Versandhandel als Fortschrittsprojekt verklärt – ohne die Nebenwirkungen ernsthaft zu prüfen. Nun zeigt sich, dass es sich um ein System mit eingebautem Missbrauchspotenzial handelt. Wer Boni verteilt, Logistik unter Kostendruck organisiert und Patientenkontakt durch Callcenter ersetzt, reduziert Versorgung auf eine bloße Transaktion.

Das Ergebnis ist ein Abwärtssog für alle Beteiligten. Die politische Rhetorik beschwört weiterhin die Bedeutung wohnortnaher Versorgung, doch gleichzeitig wird ihr wirtschaftliches Fundament ausgehöhlt. Die Bundesregierung verweist auf europarechtliche Zwänge, doch der Rückzug aus der Verantwortung hat Methode. Regulierung wird durch Auslagerung ersetzt, Aufsicht durch Ausreden.

Douglas appelliert an ein Grundprinzip funktionierender Systeme: Regeln müssen gelten und durchgesetzt werden. Nicht alles, was technisch möglich oder wirtschaftlich effizient ist, ist gesellschaftlich legitim. Der Rx-Versandhandel steht exemplarisch für die Frage, ob der Staat in der Lage ist, das Spielfeld so zu ordnen, dass am Ende nicht derjenige gewinnt, der am lautesten wirft, sondern derjenige, der fair spielt. Es ist eine Frage der politischen Reife, der regulatorischen Klarheit und der gesellschaftlichen Verantwortung – nicht nur im Fußball, sondern auch in der Gesundheitsversorgung.

Schutz vor Rezeptbetrug: Weshalb Vermögensschadenversicherungen für Apotheken unverzichtbar sind

Der Anstieg gefälschter Rezepte in deutschen Apotheken hat ein kritisches Niveau erreicht, das Apothekenbetreiber zu erhöhter Vorsicht und strategischem Handeln zwingt. Inmitten dieser Herausforderungen rückt die Rezeptbetrug-Versicherung gegen Vermögensschäden ins Zentrum der betrieblichen Risikomanagementstrategien. Diese Versicherungsform ist darauf ausgelegt, Apotheken vor den finanziellen Folgen zu schützen, die entstehen, wenn Betrüger gefälschte oder manipulierte Rezepte einreichen, insbesondere für hochpreisige Medikamente wie Diabetesbehandlungen.

Die Bedeutung einer solchen Versicherung kann kaum überschätzt werden. Bei einer Nullretaxation durch die Krankenkassen, die erfolgt, wenn Rezepte im Nachhinein als ungültig betrachtet werden, bleibt der Apotheker ohne entsprechende Versicherung auf den Kosten sitzen. Die finanziellen Verluste können, abhängig von der Art der Medikation und der Häufigkeit der Betrugsfälle, schnell in die Tausende gehen und im schlimmsten Fall eine Apotheke in den Ruin treiben.

Vor diesem Hintergrund sollten Apothekenbetreiber die Priorität einer Rezeptbetrug-Versicherung als hoch einstufen. Es geht nicht nur darum, potenzielle finanzielle Schäden abzudecken, sondern auch darum, ein Sicherheitsnetz zu schaffen, das es Apothekern ermöglicht, sich auf ihre primären Aufgaben zu konzentrieren: die Versorgung und Beratung ihrer Kunden. Zusätzlich zur Versicherung sind präventive Maßnahmen entscheidend. Dazu gehören regelmäßige Schulungen des Personals zur Erkennung gefälschter Rezepte und die Investition in sichere IT-Systeme, die die Authentizität von Verordnungen verifizieren können.

Des Weiteren ist eine enge Zusammenarbeit mit Krankenkassen, Ärzten und Behörden essenziell, um wirksame Strategien gegen Rezeptbetrug zu entwickeln und umzusetzen. Dies erfordert klare Kommunikationswege und die Einrichtung von Mechanismen, die es ermöglichen, verdächtige Aktivitäten schnell zu melden und zu bearbeiten. Nur durch ein ganzheitliches Vorgehen, das Versicherungsschutz, technologische Sicherheitsmaßnahmen und branchenweite Kooperationen umfasst, können Apotheken sich effektiv vor den finanziellen und reputativen Schäden durch Rezeptbetrug schützen.

Die Zunahme gefälschter Rezepte ist ein Alarmzeichen, das die Apothekenbranche ernst nehmen muss. Während präventive Maßnahmen und technologische Lösungen unerlässlich sind, um Betrug zu erkennen und zu verhindern, bietet eine Vermögensschadenversicherung die notwendige finanzielle Absicherung. Diese Versicherung sollte als eine Investition in die Sicherheit und Stabilität des Apothekenbetriebs betrachtet werden. In Zeiten, in denen Betrüger immer ausgefeiltere Methoden anwenden, ist es für Apotheken entscheidend, vorbereitet zu sein und sich nicht nur auf die eigene Wachsamkeit zu verlassen.

Die Implementierung einer solchen Versicherung, kombiniert mit einer starken Betonung auf Ausbildung und technischer Aufrüstung, schafft ein Umfeld, in dem Apotheker ihrer eigentlichen Aufgabe nachgehen können: der sicheren und effektiven Medikamentenversorgung der Bevölkerung. Langfristig wird eine solide Versicherungs- und Präventionsstrategie nicht nur einzelne Apotheken schützen, sondern auch das Vertrauen der Öffentlichkeit in das gesamte Gesundheitssystem stärken. Es ist daher im Interesse aller Beteiligten, sich für umfassende Lösungen einzusetzen, die den Schutz vor Rezeptbetrug garantieren und die pharmazeutische Versorgung sichern.

                                                  

Der Pharmaziemangel wächst in Thüringen und Brandenburg weiter

Der Ausbau der Pharmazieausbildung in Ostdeutschland droht zu scheitern. In Thüringen und Brandenburg waren Anfang 2025 die Erwartungen hoch, bald neue Studienplätze schaffen und damit dem Mangel an Apothekern wirksam begegnen zu können. Doch nur wenige Monate später zeigt sich, dass die Projekte ins Stocken geraten sind und zentrale politische Entscheidungen ausbleiben. Die Versorgung in den neuen Bundesländern steht damit auf der Kippe.

Besonders greifbar war die Hoffnung in Jena. Dort plante das Institut für Pharmazie den Umzug auf einen neuen Wissenschaftscampus auf dem Gelände einer ehemaligen Frauenklinik. Der Bau sollte noch im laufenden Jahr beginnen und bis 2029 abgeschlossen sein. Neben einer Modernisierung versprach das Projekt 25 zusätzliche Studienplätze. Ein Großteil der veranschlagten Kosten von 109 Millionen Euro sollte durch europäische Fördermittel gedeckt werden. Doch es fehlte ein entscheidender Schritt. Die Unterschrift der damaligen Finanzministerin zur formellen Absicherung im Landeshaushalt blieb bis zum Ende ihrer Amtszeit im Dezember 2024 aus. Ohne diese Grundlage drohen die EU-Mittel zu verfallen. Die neue Landesregierung kündigte inzwischen an, weniger als geplant investieren zu wollen. Gleichzeitig müsste mehr Geld aus dem Landesetat fließen, um das Vorhaben überhaupt noch zu retten.

Der dringend benötigte Umbau verzögert sich damit um Jahre. Die bauliche und personelle Ausstattung des Instituts ist bereits heute unzureichend. Zwei Professuren sind vakant, Teile der Einrichtung stammen noch aus den 1990er Jahren. Unter diesen Bedingungen lassen sich weder qualifizierte Lehrkräfte gewinnen noch motivierte Nachwuchskräfte ausbilden. Politische Versprechungen gibt es zwar erneut, doch Vertrauen ist angesichts der bisherigen Verzögerungen kaum noch vorhanden. Ein letzter Hoffnungsschimmer ist die Ankündigung des Wissenschaftsministers, das Projekt in die Haushaltsplanung 2026/27 aufzunehmen. Die Zeit dafür ist knapp.

Auch Brandenburg bleibt ohne Fortschritte. Das Land hat keinen eigenen Standort für ein Pharmaziestudium. Ein gemeinsamer Studiengang mit Sachsen sollte an der BTU Cottbus-Senftenberg aufgebaut werden. Im April 2024 einigten sich die Ministerpräsidenten beider Länder auf die Prüfung des Vorhabens. Ein Konzept liegt seit Monaten vor, doch seitdem herrscht Funkstille. Brandenburg verweist auf fehlende Finanzierungszusagen aus Sachsen. Beide Länder sprechen von einem Haushaltsvorbehalt. In den Etatentwürfen für 2025 und 2026 taucht das Projekt jedoch nicht auf.

Während die akademische Ausbildung stagniert, verschärft sich der Druck auf die Apotheken. Rund 3.700 Pharmazieingenieure, die noch aus DDR-Zeiten stammen und heute vielerorts den Apothekenbetrieb sichern, werden bis 2030 altersbedingt ausscheiden. Sie wurden über Jahrzehnte nicht durch approbierte Apotheker ersetzt. Die wenigen ostdeutschen Studienstandorte – Jena, Halle, Leipzig, Greifswald und Berlin – bringen zusammen weniger als 300 Absolventen pro Jahr hervor. Selbst bei einem späteren Ausbau der Kapazitäten ist nicht gesichert, dass diese Absolventen in den ländlichen Regionen des Ostens bleiben.

Die Folge ist ein schleichender Versorgungsabbau. Apothekenbetreiber arbeiten vielfach über das Rentenalter hinaus. Perspektiven fehlen. In Brandenburg etwa bleibt den Kammern nur die Hoffnung, dass sich Absolventen aus anderen Bundesländern für eine Tätigkeit in der Region entscheiden. Doch der Wettbewerb um Fachkräfte wird härter. Ohne verbindliche Entscheidungen zur Ausbildung droht ein Verlust an Versorgungsstruktur, der sich kaum rückgängig machen lässt.

Der schleppende Ausbau des Pharmaziestudiums in Thüringen und Brandenburg ist kein Verwaltungsproblem, sondern Ausdruck strukturellen Politikversagens. Seit Jahren ist bekannt, dass die ostdeutschen Apotheken auf eine demografische Klippe zusteuern. Tausende Pharmazieingenieure stehen kurz vor dem Ruhestand. Die Zahl der Studienabsolventen reicht nicht aus, um auch nur annähernd Ersatz zu schaffen. Trotzdem verzetteln sich Landesregierungen in Symbolpolitik und haushaltstechnischen Ausreden.

Es ist bezeichnend, dass ein fast fertig geplantes Bauprojekt in Jena an einer fehlenden Unterschrift scheitert. Dass ein abgestimmtes Konzept für ein länderübergreifendes Studium in Brandenburg und Sachsen einfach liegen bleibt. Und dass Fördermittel in Millionenhöhe womöglich verfallen, weil politische Verantwortungsträger nicht in der Lage oder nicht willens sind, Prioritäten richtig zu setzen. Die Botschaft, die daraus entsteht, ist fatal. Sie signalisiert Gleichgültigkeit gegenüber einer Berufsgruppe, die systemrelevant ist, und gegenüber der Gesundheitsversorgung im ländlichen Raum.

Dabei ist die Situation nicht alternativlos. Es bräuchte keine jahrelangen Prüfverfahren, sondern klare politische Entscheidungen. Die Planungen liegen auf dem Tisch. Die strukturelle Not ist bekannt. Der Apothekermangel ist kein abstraktes Zukunftsproblem, sondern trifft bereits jetzt ganze Regionen. Wo Apotheken schließen, verschwindet nicht nur medizinische Grundversorgung, sondern auch ein Stück öffentlicher Infrastruktur. Die politischen Folgen werden spürbar sein.

Der Osten verliert Zeit, die er nicht hat. Wer heute nicht investiert, wird morgen nicht mehr reagieren können. Die Verantwortung liegt bei den Landesregierungen und ihren Ministerien, aber auch beim Bund, der sich in der Frage der Ausbildungssteuerung weitgehend entzieht. Der Apothekerberuf darf nicht an politischer Mutlosigkeit scheitern. Wer Nachwuchs will, muss ihn ermöglichen. Wer Versorgung sichern will, muss heute handeln. Alles andere ist Verwaltung des Niedergangs.

Apotheken fordern monatlichen Ausgleich für Gemeinwohlpflichten – Gesetzliche Leistungen ohne Vergütung gefährden die Versorgungssicherheit

Die Freie Apothekerschaft hat anlässlich der Ernennung von Nina Warken zur neuen Bundesgesundheitsministerin klare Forderungen an die Politik formuliert. Der Verband begrüßt die Personalentscheidung, sieht darin jedoch vor allem eine Chance für einen grundlegenden Kurswechsel im Umgang mit den öffentlichen Apotheken. Im Zentrum der Kritik steht die dauerhaft ungelöste Frage der Vergütung gesetzlich vorgeschriebener, aber nicht honorierter Leistungen. Apotheken seien nach geltender Rechtslage zu einer Vielzahl an Aufgaben verpflichtet, die mit erheblichem Aufwand verbunden seien, für die sie jedoch keinen finanziellen Ausgleich erhielten.

Der Verband verweist unter anderem auf die Teilnahme am Notdienst, die Vorhaltung eines Notfalldepots und regelmäßige Arzneimittelprüfungen als typische Beispiele für solche Leistungen. Diese Tätigkeiten erfüllten wichtige Funktionen im Sinne der Patientensicherheit und der öffentlichen Daseinsvorsorge, blieben aber vollständig unvergütet. Nach Angaben der Freien Apothekerschaft müssen Apotheken jährlich über sechs Millionen Prüfungen von Fertigarzneimitteln durchführen, die nicht selten Rückrufe auslösen. Die dafür aufzuwendende Arbeitszeit verursacht nach internen Berechnungen einen jährlichen Mehraufwand von mindestens 18 Millionen Euro.

Insgesamt hat die Freie Apothekerschaft 20 unvergütete Dienstleistungen und mehr als 150 Bürokratiepflichten dokumentiert, die Apotheken regelmäßig erfüllen müssen. Dieser strukturelle Mehraufwand führe nicht nur zu erheblichen wirtschaftlichen Belastungen, sondern beeinträchtige zunehmend auch die Versorgungssicherheit, insbesondere im ländlichen Raum. Hinzu komme ein spürbarer Wettbewerbsnachteil gegenüber ausländischen Versandapotheken, die von vielen der genannten gesetzlichen Vorgaben ausgenommen seien.

Der Verband fordert daher zwei konkrete Maßnahmen. Zum einen solle der Fixzuschlag pro verschreibungspflichtigem Arzneimittel kurzfristig um 1,20 Euro erhöht werden. Zum anderen sei ein pauschaler monatlicher Ausgleichsbetrag in Höhe von 4000 Euro pro Apotheke erforderlich. Dieser solle die Finanzierung gesetzlicher Gemeinwohlverpflichtungen sicherstellen, ohne die gesetzliche Krankenversicherung zu belasten. Die erforderlichen Mittel müssten aus Sicht der Freien Apothekerschaft über das Budget des Bundeswirtschaftsministeriums bereitgestellt werden.

Ob und in welchem Umfang die neue Bundesgesundheitsministerin diesen Forderungen nachkommt, bleibt abzuwarten. Die Umsetzung erfordere laut Verband tiefgreifende gesetzgeberische Korrekturen und den politischen Willen, die strukturelle Schieflage zu korrigieren. Angesichts der zahlreichen Apothekenschließungen und dem anhaltenden Fachkräftemangel sei schnelles Handeln dringend geboten, um die wohnortnahe Versorgung mit Arzneimitteln dauerhaft zu gewährleisten.

Die Forderungen der Freien Apothekerschaft werfen ein grelles Licht auf eine seit Jahren verdrängte Systemfrage: Wie viel ist der Gesellschaft die öffentliche Apotheke tatsächlich wert, wenn sie systematisch verpflichtet, aber nicht angemessen vergütet wird. Die politische Rhetorik betont regelmäßig die Bedeutung der Apotheken als niedrigschwellige Gesundheitsversorger. Doch in der Realität dominiert ein gesetzlicher Rahmen, der hohe Anforderungen stellt und zentrale Gemeinwohlaufgaben als kostenneutrale Selbstverständlichkeit einplant.

Das Problem ist struktureller Natur. Die gesetzlichen Pflichten der Apotheken – vom Notfalldepot bis zur Arzneimittelprüfung – sind keine optionalen Dienstleistungen, sondern rechtlich zwingende Vorgaben. Ihre Finanzierung bleibt jedoch vollständig dem Markt überlassen, der durch die gesetzlich fixierte Arzneimittelpreisverordnung keine wirtschaftliche Dynamik zulässt. Dies führt dazu, dass jede neue Verpflichtung de facto eine zusätzliche finanzielle Belastung darstellt, ohne dass eine Kompensation erfolgt. Der daraus resultierende Druck ist nicht mehr tragbar, wie die zunehmende Zahl von Apothekenschließungen belegt.

Besonders fatal ist die Gleichgültigkeit gegenüber dieser Schieflage, weil sie inmitten einer Versorgungskrise geschieht. Während Politik und Kassen regelmäßig auf Stabilität pochen, tragen Apotheken strukturell eine immer größere Last ohne Gegenwert. Der Ruf nach einem monatlichen Ausgleichsbetrag ist deshalb nicht überzogen, sondern Ausdruck eines überfälligen Anspruchs auf faire Bedingungen. Dass dieser Betrag aus dem Haushalt des Bundeswirtschaftsministeriums kommen soll, ist ein sachlich kluger Vorschlag, der die soziale Krankenversicherung nicht zusätzlich belastet und dennoch eine staatliche Anerkennung der Pflichtleistungen ermöglicht.

Wer das Apothekenwesen erhalten will, muss endlich anerkennen, dass Versorgungssicherheit nicht zum Nulltarif zu haben ist. Das bisherige System verschleißt Substanz und Personal und benachteiligt gerade jene, die bereit sind, vor Ort Verantwortung zu übernehmen. Die strukturelle Entwertung gesetzlicher Leistungen unterminiert nicht nur die ökonomische Basis der Apotheken, sondern beschädigt auch das Vertrauen in eine faire Gesundheitspolitik. Es liegt nun an der neuen Ministerin, diesen Realitäten mit politischer Klarheit zu begegnen. Ein klarer Kurswechsel ist überfällig.

Apotheken fordern Struktur statt Schlagzeilen nach Lauterbachs Abgang

Der Wechsel an der Spitze des Bundesgesundheitsministeriums vollzieht sich in einer Phase wachsender Herausforderungen im Gesundheitswesen. Nach dem politisch zunehmend isolierten Karl Lauterbach übernimmt Christina Warken das Ruder. Die CDU-Politikerin gilt als fachlich versiert, politisch gut vernetzt und ist dem Thema Gesundheit seit Jahren eng verbunden. Gemeinsam mit einem designierten Team aus Verwaltungserfahrung und legislativer Praxis soll sie das Ministerium neu ausrichten.

Für die Apotheken bedeutet der Ministerwechsel vor allem eines: Hoffnung auf Stabilität. Nach Jahren kontroverser Reformvorhaben, unter anderem mit dem gescheiterten Apothekenreformgesetz ApoRG, das selbst in der Ampel-Koalition zuletzt kaum noch Zustimmung fand, sehen viele in Warken die Chance auf eine realitätsnähere Politik. Die CSU-nahe Politikerin hatte sich bereits in Ausschüssen wiederholt kritisch zu überbordender Bürokratie und unklarer Digitalisierung geäußert.

Auch in der Pharmabranche wird der Kurswechsel aufmerksam verfolgt. Während unter Lauterbachs Führung zentrale Akteure häufig vor vollendete Tatsachen gestellt wurden, verspricht man sich nun einen dialogorientierteren Ansatz. Warken steht für Verwaltungspragmatismus, was insbesondere in der von Lieferengpässen, Honorarstagnation und Nachwuchssorgen geplagten Apothekenlandschaft als Signal der Entlastung gewertet wird.

Ob der personelle Neuanfang allerdings zu tiefgreifenden strukturellen Veränderungen führen wird, bleibt abzuwarten. Denn trotz Regierungsumbau bleiben die grundlegenden Konflikte im Gesundheitssystem bestehen: der Spagat zwischen Wirtschaftlichkeit und Versorgung, die Überforderung der Selbstverwaltung, die politische Unschärfe bei der Finanzierung gesetzlicher Kassen.

Die Frage, ob Warken liefern kann, wo Lauterbach gescheitert ist, entscheidet sich nicht am ersten Arbeitstag, sondern in der Bewährung unter Alltagsdruck. Die Erwartungen der Apotheken sind jedenfalls hoch.

Der Abgang Karl Lauterbachs ist mehr als ein personeller Wechsel. Er steht sinnbildlich für das Scheitern einer Gesundheitsagenda, die sich zu oft im politischen Sendungsbewusstsein verlor und zu selten den Praxisalltag berücksichtigte. Sein Nachfolgerin, Christina Warken, tritt ein schweres Erbe an, doch sie bringt genau jene Eigenschaften mit, die der Branche bislang schmerzlich fehlten: strukturelles Denken, legislativen Realismus und die Bereitschaft, zuzuhören.

Was die Apothekerschaft in den vergangenen Jahren erleben musste, war ein schleichender Autoritätsverlust des Ministeriums im Umgang mit einer der tragenden Säulen der Versorgung. Die Apotheke als Ort der Gesundheitskompetenz wurde politisch reduziert auf ein reines Verteilzentrum von Medikamenten und digitalen Ideen. Der Versuch, mit dem ApoRG zentrale Aufgaben auszulagern und zugleich neue bürokratische Pflichten aufzuerlegen, ist ein exemplarisches Beispiel gescheiterter Steuerungspolitik.

Warken steht nun vor der Aufgabe, Vertrauen zurückzugewinnen. Vertrauen der Kammern, der Verbände, der Basis. Doch Vertrauen wächst nicht durch Ankündigungen, sondern durch verlässliche Prozesse. Wenn Apotheken künftig wieder gestaltende Rolle spielen sollen, braucht es keine neue Reform im Schnellverfahren, sondern eine politische Strategie mit Bodenhaftung. Dazu gehört auch, den Dialog mit den Ländern und Standesorganisationen wieder zu institutionalisieren.

Gleichzeitig ist eine nüchterne Bestandsaufnahme notwendig: Die Versorgungssicherheit steht unter Druck, die Nachwuchsproblematik eskaliert, und die Digitalisierung erzeugt mehr Reibung als Effizienz. Es wird nicht genügen, sich auf alte Strukturen zu stützen. Warken wird auch unbequeme Entscheidungen treffen müssen, etwa zur Neujustierung der Honorierung oder zur flächendeckenden Apothekenversorgung im ländlichen Raum.

Die politische Führung des BMG muss zeigen, dass sie verstanden hat, worum es geht: nicht um Symbolpolitik, sondern um Versorgung in der Fläche, um Vertrauen in die Steuerungsfähigkeit und um Respekt vor der Lebensrealität derer, die das System tragen. Dass eine neue Ministerin dazu fähig ist, kann man hoffen. Dass sie es muss, steht außer Frage.

Versorgungswerke geraten unter Druck durch Folgen der Niedrigzinsen

Die wirtschaftliche Lage berufsständischer Versorgungswerke steht unter verschärfter Beobachtung. Meldungen über Abschreibungen und Wertverluste bei Kapitalanlagen verstärken die Sorge vieler Apothekerinnen und Apotheker um die Sicherheit ihrer Altersvorsorge. Besonders im Fokus stehen die Bayerische Apothekerversorgung und das Versorgungswerk der Landesapothekerkammer Hessen. Beide Einrichtungen verwalten Vermögen in Milliardenhöhe und stehen damit stellvertretend für die Herausforderungen eines ganzen Systems. Eine realistische Analyse zeigt, dass die Belastungen real sind, aber nicht pauschal zu alarmistischen Schlüssen führen sollten.

Über viele Jahre hinweg wurde das Geschäftsmodell der Versorgungswerke durch eine expansive Geldpolitik untergraben. Klassische Anlageformen wie festverzinsliche Wertpapiere lieferten kaum noch nennenswerte Erträge. Die Folge war ein strategischer Wandel hin zu diversifizierten Portfolios, die neben Immobilien und Aktien zunehmend auch alternative Anlagen wie Private Equity oder Infrastrukturprojekte einbeziehen. Parallel dazu änderten sich die Bilanzierungsregeln. Wertverluste müssen heute zeitnäher und vollständiger erfasst werden, was zu sichtbaren Abschreibungen führte. Diese sind zwar bilanziell belastend, spiegeln jedoch nicht zwingend eine substanzielle Schwäche der Versorgungssysteme wider.

Die Bayerische Apothekerversorgung verfolgt seit Jahren einen mehrschichtigen Anlageansatz mit Fokus auf Substanzwerten. Auch wenn einzelne Positionen zeitweise an Wert verlieren, bleibt die Gesamtausrichtung stabil. Ähnliches gilt für das hessische Versorgungswerk, das frühzeitig auf Diversifikation und risikoarme Ausgewogenheit gesetzt hat. Dennoch dürfen diese Strategien nicht über die strukturelle Herausforderung hinwegtäuschen, der sich alle Versorgungseinrichtungen stellen müssen. Der Spagat zwischen Sicherheit, Liquidität und Rendite bleibt angespannt und wird durch geopolitische Risiken, Inflation und regulatorische Vorgaben weiter erschwert.

Für Apothekenbetreiber sind die Entwicklungen nicht nur aus Sicht der persönlichen Altersvorsorge bedeutsam. Veränderungen bei den erwartbaren Rentenniveaus oder steigende Beitragssätze können auch betriebswirtschaftliche Folgen haben. Wer unternehmerisch tätig ist, muss mit einkalkulieren, dass Versorgungsausgaben langfristig steigen könnten. Gleichzeitig erhöht sich der Druck, durch ergänzende private Vorsorge eine tragfähige Altersabsicherung zu gewährleisten. Das Vertrauen in die Pflichtversorgung sollte durch nüchterne Prüfung ersetzt werden. Strategien zur Stabilisierung von Rücklagen und ein konsequentes Monitoring der Versorgungsstruktur gewinnen für Betriebsinhaber an Relevanz.

Die Frage nach der Zukunftsfähigkeit der Versorgungswerke lässt sich nicht durch kurzfristige Zahlen beantworten. Entscheidend ist, ob die Trägerorganisationen in der Lage sind, langfristige Risiken aktiv zu steuern und gleichzeitig generationenübergreifend Verantwortung zu übernehmen. Es braucht professionelles Kapitalmanagement, klare Kommunikation und ein System, das auch unter schwierigen Marktbedingungen stabil bleibt. Für Apothekenbetreiber heißt das, die Lage nicht zu dramatisieren, aber auch nicht zu unterschätzen. Wer sich frühzeitig mit den möglichen Auswirkungen beschäftigt, wird besser vorbereitet sein.

Die aktuelle Diskussion über die wirtschaftliche Verfassung der Versorgungswerke ist Ausdruck einer tieferliegenden Krise institutioneller Altersvorsorge. Jahrzehntelang galt das Modell der berufsständischen Pflichtversorgung als Garant für stabile und sichere Renten. Doch die Realität hat dieses Selbstverständnis überholt. Die Kapitalmärkte folgen anderen Gesetzen als früher, und die Politik hat es versäumt, rechtzeitig auf die strukturellen Folgen der Zinswende zu reagieren. Jetzt rächen sich die Versäumnisse einer zu lange risikoscheuen Strategie.

Die Verantwortlichen in den Versorgungswerken tragen eine enorme Last. Sie müssen unter zunehmend volatilen Bedingungen die finanzielle Sicherheit ganzer Berufsgruppen garantieren, ohne dabei auf staatliche Sicherungsmechanismen zurückgreifen zu können. Gleichzeitig werden sie mit unrealistischen Erwartungen konfrontiert. Wer weiterhin garantierte Leistungen bei kalkulierbaren Beiträgen erwartet, ignoriert die fundamentalen Veränderungen in der Welt der Finanzmärkte. Altersvorsorge wird künftig mehr denn je von der Fähigkeit abhängen, professionell mit Risiken umzugehen und Erträge aktiv zu steuern.

Ein zentrales Defizit ist die Kommunikation. Viel zu oft wirken Geschäftsberichte technokratisch und schwer verständlich. Wertberichtigungen werden nicht eingeordnet, Risiken nicht erklärt, langfristige Perspektiven nicht greifbar gemacht. Das öffnet Raum für Unsicherheit, Spekulation und Misstrauen. Die Versorgungswerke müssen lernen, komplexe Zusammenhänge transparent darzustellen, ohne zu beschwichtigen oder zu verharmlosen. Vertrauen entsteht nicht durch Schweigen, sondern durch Aufklärung.

Gesellschaftspolitisch ist die Debatte um die Versorgungseinrichtungen auch ein Spiegel dafür, wie wenig öffentliche Aufmerksamkeit der strukturellen Zukunftssicherung entgegengebracht wird. Die Diskussion über kurzfristige Rentenerhöhungen dominiert die Schlagzeilen, während sich die langfristige Tragfähigkeit der Systeme immer weiter verschlechtert. Apothekenbetreiber sind besonders betroffen, weil sie als Selbstständige auf funktionierende berufsständische Sicherungssysteme angewiesen sind und gleichzeitig unternehmerische Verantwortung für zusätzliche Vorsorge tragen müssen.

Die Frage ist nicht, ob das System kollabiert, sondern ob es sich rechtzeitig reformieren lässt. Wer heute in Kompetenz, Transparenz und Risikomanagement investiert, kann die Substanz erhalten und das Vertrauen zurückgewinnen. Wer hingegen versucht, Risiken durch Formalismus oder Intransparenz zu verschleiern, wird die Glaubwürdigkeit dauerhaft verlieren. Die Versorgungswerke sind keine Fremdkörper, sondern ein Teil der Berufsstruktur. Es liegt in der Verantwortung aller Beteiligten, ihre Stabilität aktiv zu sichern.

Digitalisierung in Apotheken darf nicht als Chefsache enden

Die Digitalisierung in Apotheken bleibt vielerorts Stückwerk. Neue Anwendungen wie digitale Bestellsysteme, automatisierte Lagerhaltung oder e-Rezepte werden eingeführt, ohne dass ein strukturierter Prozess die Veränderungen begleitet. Dabei ist klar: Wer digitale Werkzeuge nutzen will, muss die Menschen, die täglich damit arbeiten, frühzeitig einbinden und vorbereiten. Andernfalls entsteht Unsicherheit, die nicht nur Arbeitsabläufe verzögert, sondern auch das Vertrauen in die Digitalisierung untergräbt.

Während Apothekenleiter zunehmend unter Druck stehen, digitale Anforderungen der Kassen, Patienten und Großhändler zu erfüllen, fehlt es häufig an klaren internen Strategien. Die Einführung neuer Systeme geschieht oft überstürzt oder ohne fundierte Schulung. Mitarbeitende fühlen sich nicht abgeholt, sondern überrollt. Der Anspruch, mit neuen digitalen Mitteln effizienter zu werden, scheitert dann an der mangelnden Akzeptanz im Team.

Besonders problematisch ist, dass Digitalisierung vielfach als reine Managemententscheidung verstanden wird. Doch die eigentlichen Nutzerinnen und Nutzer der Technik sind die Angestellten am HV-Tisch, im Backoffice oder bei der Rezeptabrechnung. Ohne deren Rückhalt lässt sich keine Software nachhaltig im Betrieb verankern. Deshalb sind Schulung, Testphasen und begleitende Kommunikation kein Zusatzaufwand, sondern essenzielle Bausteine jeder digitalen Umstellung.

Viele Apotheken unterschätzen zudem die emotionale Komponente. Die Sorge vor Fehlern, der Frust bei Bedienproblemen und die Angst, abgehängt zu werden, verstärken die Ablehnung technischer Neuerungen. Eine erfolgreiche Digitalisierung muss diese Ängste ernst nehmen und gezielt adressieren. Wer dagegen auf reine Technik-Einführung ohne Teamprozess setzt, riskiert nicht nur die Stimmung, sondern auch die Funktionstüchtigkeit des gesamten Betriebs.

Ein erfolgreicher digitaler Wandel braucht deshalb einen Kulturwechsel. Er beginnt nicht mit der Softwareauswahl, sondern mit einer klaren Zielsetzung, einer ehrlichen Bestandsaufnahme der digitalen Kompetenzen im Team und einem Plan, der alle Beteiligten mitnimmt. Erst wenn die Belegschaft nicht nur informiert, sondern auch vorbereitet und überzeugt ist, können neue Tools ihr Potenzial entfalten.

Digitalisierung in Apotheken ist kein Selbstzweck und schon gar kein automatischer Effizienzgewinn. Sie verlangt Führung, Planung und Teamorientierung. In der Praxis zeigt sich jedoch ein systematisches Versäumnis: Die digitale Transformation wird häufig als isoliertes Projekt verstanden, als technische Maßnahme, die auf Anordnung von oben eingeführt wird. Diese Sichtweise verkennt die zentrale Rolle der Mitarbeitenden und fördert genau jene Überforderung, die man eigentlich durch Digitalisierung abbauen will.

Der Fehler liegt dabei nicht nur bei einzelnen Inhaberinnen und Inhabern, sondern auch in der Struktur des Gesundheitswesens. Politische Vorgaben und gesetzliche Fristen setzen Apotheken unter Handlungsdruck, während es an Ressourcen für Schulung und Prozessbegleitung fehlt. Das System delegiert Verantwortung nach unten, ohne den notwendigen Rahmen für einen gelingenden Wandel zu schaffen. Wer Digitalisierung fordert, muss auch die Mittel bereitstellen, um sie fachlich und menschlich umzusetzen.

Hinzu kommt, dass viele Apotheken aufgrund personeller Engpässe keine Zeit für umfassende Einführungen oder Feedbackprozesse finden. Doch gerade in einer Branche, die auf Vertrauen und Präzision angewiesen ist, darf Digitalisierung nicht als Belastung erlebt werden. Vielmehr muss sie als gemeinsame Weiterentwicklung verstanden werden, die nur gelingt, wenn sie mit Kompetenz und Klarheit begleitet wird.

Politik, Verbände und Inhaber tragen hier eine gemeinsame Verantwortung. Wer das Personal stärken will, muss es einbeziehen. Wer Prozesse modernisieren will, muss sie erklären. Und wer Digitalisierung ernst meint, muss sie als Teil der Betriebskultur denken – nicht als Pflichtübung zur Erfüllung von Vorgaben. Nur dann wird der digitale Wandel in Apotheken mehr sein als eine technische Maßnahme. Er wird zu einem produktiven, tragfähigen und akzeptierten Schritt in die Zukunft.

Die Apothekenversorgung in Oer-Erkenschwick gerät ins Wanken

In Oer-Erkenschwick wächst die Sorge um die Zukunft der lokalen Apothekenversorgung. Obwohl die westfälische Stadt mit ihren rund 31.000 Einwohnern derzeit noch über sieben Apotheken verfügt, sieht der Apothekerverband Westfalen-Lippe ein massives Ausdünnen der Struktur voraus. Nahezu jede zweite Apotheke könnte aus wirtschaftlichen Gründen in den kommenden Jahren schließen. Der Grund ist ein Geflecht aus stagnierender Vergütung, steigenden Betriebskosten und wachsender Bürokratie, das viele Inhaber zunehmend überfordert.

In einem von Bürgermeister Carsten Wewers einberufenen Krisengespräch trafen sich die Apothekeninhaber Katrin Beier und Niko Perpinias sowie AVWL-Vorstandsmitglied Jan Harbecke mit dem frisch gewählten CDU-Bundestagsabgeordneten Lars Ehm. Das Gespräch im Rathaus diente dem Austausch über die Ursachen des drohenden Apothekensterbens und über politische Maßnahmen, um den Rückbau der wohnortnahen Versorgung zu verhindern. Ehm, der zuvor elf Jahre im nordrhein-westfälischen Gesundheitsministerium tätig war, zeigte sich besorgt über die Entwicklungen und erinnerte an die zentrale Rolle der Apotheken während der Pandemie. Eine zerstörte Versorgungsstruktur sei kaum wiederherzustellen.

Der AVWL verwies darauf, dass im Kreis Recklinghausen bereits jede dritte Apotheke geschlossen habe. Bundesweit gelten zehn Prozent der Apotheken als defizitär, weitere 25 Prozent als wirtschaftlich gefährdet. Ohne die Selbstausbeutung vieler Inhaber, so Harbecke, wären viele dieser Betriebe bereits vom Markt verschwunden. Die anhaltende Stagnation der Vergütung bei gleichzeitigem Mehraufwand durch gesetzliche Vorgaben, Lieferengpässe und die digitale Verwaltung treibt immer mehr Apotheken an den Rand ihrer Existenz.

Die Apotheker schilderten eindrücklich, wie stark sich die Konkurrenz zum ausländischen Versandhandel bemerkbar mache. Unfaire Wettbewerbsbedingungen, steuerliche Unterschiede und geringere regulatorische Lasten führten zu einer systematischen Benachteiligung der Präsenzapotheken. Die Politik müsse erkennen, dass Prävention, Notfallversorgung und persönliche Beratung nicht digital ersetzt werden können.

Ehm verwies auf Pläne im Koalitionsvertrag, wonach Vergütungserhöhungen, Bürokratieabbau und neue Versorgungsaufgaben vorgesehen seien. Die Gesprächsteilnehmer betonten jedoch, dass die angekündigten Maßnahmen zu spät kämen, wenn nicht parallel sofortige finanzielle Hilfen gewährt würden. Die wirtschaftliche Not lasse keinen weiteren Aufschub zu. Gerade junge Inhaber wie Katrin Beier, die sich 2018 selbstständig gemacht hat, sehen ihre Existenz gefährdet. Ohne schnelles politisches Handeln droht nicht nur der Verlust einzelner Betriebe, sondern der Rückzug einer zentralen Infrastruktur der Gesundheitsversorgung.

Der Zustand der Apotheken in Oer-Erkenschwick ist kein Einzelfall, sondern Symptom einer systemischen Fehlentwicklung. Seit Jahren wird die ökonomische Basis der Präsenzapotheken durch politische Untätigkeit, regulatorische Überfrachtung und ungleichen Wettbewerb ausgehöhlt. Dass ein Drittel der Apotheken im Kreis Recklinghausen bereits verschwunden ist, spricht für einen Strukturverlust, der nicht mehr mit Einzelmaßnahmen aufgehalten werden kann. Die wirtschaftlichen Parameter für inhabergeführte Apotheken sind so gestaltet, dass Rentabilität häufig nur durch persönliche Aufopferung möglich ist. Das kann in einem hochregulierten Versorgungsbereich auf Dauer nicht tragfähig sein.

Gleichzeitig zeigt das Gespräch im Rathaus von Oer-Erkenschwick, wie groß die Lücke zwischen politischer Ankündigung und konkreter Hilfe ist. Der Verweis auf Koalitionspläne wirkt in Anbetracht der Dringlichkeit wie ein Placebo. Apotheken brauchen keine weiteren Versprechungen, sondern sofortige Liquiditätshilfen, strukturelle Entlastungen und eine marktgerechte Vergütung. Dass eine junge Apothekerin bereits sieben Jahre nach der Gründung vor dem Aus steht, verweist auf das Versagen eines Systems, das dem eigenen Anspruch an flächendeckende Versorgung nicht mehr gerecht wird.

Die Rolle der Politik ist eindeutig. Wer die Apothekenstruktur erhalten will, muss sie auch als wirtschaftlich zu erhaltende Infrastruktur begreifen und entsprechend handeln. Das bedeutet nicht nur Soforthilfe, sondern auch langfristige strukturelle Reform. Dazu gehören faire Wettbewerbsbedingungen gegenüber dem Versandhandel, ein Belastungsstopp bei der Bürokratie und eine regelmäßige Dynamisierung der Vergütung. Ohne diese Schritte wird sich die Versorgungslage in Mittelstädten wie Oer-Erkenschwick weiter verschärfen. Das Risiko liegt nicht nur bei den Inhabern, sondern bei der Gesellschaft, die auf funktionierende Apotheken in Reichweite angewiesen ist.

Die derzeitige Entwicklung offenbart einen gefährlichen politischen Spagat. Einerseits wird die Bedeutung der Apotheken in Gesundheitsstrategien betont, andererseits bleibt die finanzielle Realität der Betriebe außen vor. Wer Strukturen will, muss sie sichern. Der Fall Oer-Erkenschwick sollte daher nicht als lokales Problem gesehen werden, sondern als Warnsignal für den Zustand der Apothekenversorgung in Deutschland insgesamt. Die Verantwortung liegt bei den politischen Entscheidern – und die Zeit zum Handeln läuft ab.

Lithium zeigt Wirkung bei Bipolaren doch birgt ernste Langzeitrisiken

Lithium gilt als Goldstandard in der Behandlung bipolarer Störungen und wird weltweit seit Jahrzehnten eingesetzt, um manische und depressive Episoden zu stabilisieren. Doch die langfristige Anwendung dieses Medikaments ist nicht ohne Risiken. Eine neue, groß angelegte Studie der Universität Hongkong hat jetzt erstmals versucht, systematisch zu erfassen, ab welchen Dosierungen und Anwendungszeiträumen mit einem erhöhten Risiko für chronische Nieren- und Schilddrüsenerkrankungen zu rechnen ist. Die Ergebnisse der Forscher bieten eine neue Grundlage für klinische Entscheidungen und könnten den Umgang mit Lithium grundlegend verändern.

Im Rahmen der Untersuchung wurden Daten von mehr als 18.000 Patienten ausgewertet, die über mehrere Jahre hinweg mit Lithium behandelt wurden. Die Auswertung zeigt, dass sowohl die Höhe der kumulierten Dosis als auch die Therapiedauer signifikant mit dem Auftreten von Organfunktionsstörungen korrelieren. Ab einer kumulativen Dosis von etwa 500 Gramm Lithiumcarbonat stieg das Risiko für chronische Nierenerkrankungen messbar an. Auch Schilddrüsenunterfunktionen traten deutlich häufiger auf, insbesondere bei langjähriger Einnahme. Die Autoren der Studie plädieren daher für eine engmaschige labormedizinische Überwachung bereits ab dem ersten Jahr der Therapie.

Besonders problematisch sei, so die Forscher, dass viele Behandelnde sich bislang auf allgemeine Erfahrungswerte verlassen hätten, ohne konkrete Schwellenwerte zur Hand zu haben. Dies habe dazu geführt, dass frühe Warnzeichen für Organschäden häufig übersehen wurden. Auch aus gesundheitspolitischer Sicht werfen die Ergebnisse Fragen auf. Die Richtlinien zur Überwachung von Lithiumbehandlungen seien vielerorts unzureichend und würden den tatsächlichen Risiken nicht gerecht. Gerade bei älteren Patienten oder solchen mit Vorerkrankungen sei eine individuell abgestimmte Kontrolle dringend notwendig.

Die Studie aus Hongkong zeigt, wie groß der Informationsbedarf im Umgang mit Lithium weiterhin ist. Trotz seiner unbestrittenen Wirksamkeit bleibt Lithium ein Medikament mit schmalem therapeutischem Fenster. Die genaue Bestimmung der Grenzwerte für Toxizität ist ein wichtiger Schritt, um Patientinnen und Patienten besser zu schützen und die Balance zwischen Nutzen und Risiko differenzierter zu steuern. Die Autoren empfehlen, bestehende Leitlinien anzupassen und Lithium nur dann langfristig zu verordnen, wenn eine strukturierte, langfristige Nachsorge gesichert ist.

Die Erkenntnisse aus Hongkong markieren einen Wendepunkt im klinischen Umgang mit Lithium. Es geht dabei nicht um eine Infragestellung seiner Wirkung, sondern um eine Neubewertung der Risiken, die seit Jahrzehnten zu oft marginalisiert wurden. Dass ein Medikament mit so schmalem therapeutischem Fenster immer noch ohne strukturierte Kontrollsysteme verschrieben wird, ist ein Systemfehler, der lange ignoriert wurde.

Die Verantwortung liegt dabei nicht allein bei der Ärzteschaft. Auch Regulierungsbehörden und Krankenkassen tragen Mitschuld an einem Versorgungsmodell, das sich auf blinde Routine und zu wenige Laborparameter verlässt. Während die psychische Stabilisierung der Betroffenen im Vordergrund steht, wurde über Jahrzehnte ein schleichendes Organversagen in Kauf genommen. Die neue Studienlage zwingt nun zu einem Umdenken, das strukturell erfolgen muss. Es braucht verpflichtende Laborkontrollen, standardisierte Monitoring-Protokolle und vor allem einen Perspektivwechsel: Nicht nur Symptome kontrollieren, sondern Menschen in ihrer Ganzheit behandeln.

Zudem offenbart der Fall Lithium exemplarisch, wie gefährlich die Unterfinanzierung psychischer Langzeitbehandlungen sein kann. In einem Gesundheitssystem, das Effizienz über Nachhaltigkeit stellt, bleibt für präventive Maßnahmen oft kein Raum. Die Risiken von Langzeitmedikationen werden externalisiert, die Verantwortung auf individuelle Patienten und behandelnde Ärzte abgewälzt. Das ist nicht nur medizinisch riskant, sondern ethisch problematisch.

Die Forschung aus Hongkong bietet eine Chance zur Kurskorrektur. Doch sie wird nur dann Wirkung entfalten, wenn Gesundheitspolitik, Wissenschaft und Versorgungspraxis gemeinsam handeln. Es ist Zeit, dass psychopharmakologische Behandlungen nicht länger als Einbahnstraße gedacht werden, sondern als dynamischer Prozess mit klaren Kontrollpunkten, transparenter Risikokommunikation und struktureller Absicherung. Lithium wirkt – aber nicht ohne Preis. Die Aufgabe besteht darin, diesen Preis messbar zu machen und so zu minimieren, dass Patientenschutz nicht länger dem Zufall überlassen bleibt.

Keine eindeutige Verbindung zwischen Semaglutid und Lithiumintoxikation

Die mögliche Verbindung zwischen dem GLP-1-Rezeptoragonisten Semaglutid und einer erhöhten Toxizität von Lithium wurde jüngst in sozialen Netzwerken diskutiert. Auslöser war der Fall eines Patienten, der gleichzeitig Semaglutid zur Gewichtsreduktion und Lithium zur Stabilisierung der Stimmungslage erhielt. Infolge einer vermuteten Lithiumintoxikation wurde die Hypothese geäußert, dass die durch Semaglutid verlangsamte Magen-Darm-Passage zur verstärkten Resorption und erhöhten Serumspiegeln beigetragen haben könnte. Fachärztliche Einschätzungen relativieren diesen Zusammenhang jedoch deutlich.

Semaglutid gehört zu einer Substanzklasse, die gezielt die Magenentleerung verlangsamt, um eine verbesserte Blutzuckerkontrolle und ein längeres Sättigungsgefühl zu erreichen. Diese Wirkung ist therapeutisch gewollt und wird bei der Behandlung von Typ-2-Diabetes und Adipositas genutzt. Dass dadurch systemische Arzneimittelwirkungen anderer Substanzen klinisch relevant verändert werden, ist bislang nicht belegt. Insbesondere für Lithium, das eine enge therapeutische Breite aufweist, gibt es bislang keine Hinweise auf generelle pharmakokinetische Interaktionen mit GLP-1-Rezeptoragonisten.

Fachärzte verweisen vielmehr auf begleitende Faktoren, die eine Intoxikation begünstigen können. Dazu zählen eine unzureichende Flüssigkeitszufuhr oder verminderte Nahrungsaufnahme, die durch die appetithemmende Wirkung von Semaglutid verstärkt werden können. In einem solchen Fall wird das Verteilungsvolumen im Körper reduziert, was die Lithiumkonzentration im Blut ansteigen lässt. Auch das Durstempfinden kann unter GLP-1-Rezeptoragonisten nachlassen, was die Gefahr einer Dehydratation erhöht. Es sind daher nicht primär Wechselwirkungen auf pharmakokinetischer Ebene, sondern indirekte Effekte auf das Trinkverhalten und die Gesamtstoffwechselbalance, die beobachtet werden müssen.

In Apotheken wurde in dem besagten Fall kein Interaktionshinweis zwischen den beiden Substanzen durch die eingesetzte Software angezeigt. Dies ist kein Systemfehler, sondern spiegelt den aktuellen Wissensstand wider. Klinisch bedeutsame Wechselwirkungen sind bisher nicht beschrieben, sodass standardisierte Warnhinweise in der Software fehlen. Dennoch wird empfohlen, bei gleichzeitiger Einnahme von Lithium und GLP-1-Rezeptoragonisten auf ausreichende Flüssigkeitszufuhr zu achten und die Patienten über mögliche indirekte Effekte zu informieren.

Die Behandlung mit Semaglutid ist in der Anfangsphase oft von gastrointestinalen Nebenwirkungen begleitet. Übelkeit, Verstopfung, Blähungen oder Reflux treten häufig in den ersten Wochen auf und werden durch schrittweise Dosiserhöhungen abgefedert. In der ärztlichen Praxis ist es üblich, bei Unverträglichkeit zu einer niedrigeren Dosis zurückzukehren, bis sich die Patienten besser an die Wirkstoffwirkung angepasst haben. Diese verträglichkeitssichernde Strategie hat sich bewährt und wird auch im Hinblick auf begleitende Arzneimittel beibehalten.

Insgesamt ergibt sich aus der aktuellen Datenlage kein Anlass, die Kombination von Semaglutid und Lithium grundsätzlich zu vermeiden. Vielmehr ist eine differenzierte Betrachtung erforderlich, die die individuellen Begleitumstände der Patienten in den Mittelpunkt stellt. Eine pauschale Risikoannahme lässt sich aus den vorliegenden Beobachtungen nicht ableiten.

Die Diskussion über mögliche Wechselwirkungen zwischen Semaglutid und Lithium zeigt exemplarisch, wie schnell einzelne Fallberichte in sozialen Medien zu weitreichenden Spekulationen über Arzneimittelsicherheit führen können. Die pauschale Annahme, dass eine verlängerte Magenverweildauer automatisch zu toxischen Wirkstoffspiegeln führe, greift dabei zu kurz. Es ist nicht die Magenentleerung als isolierte Variable, die über Toxizität entscheidet, sondern ein Zusammenspiel aus pharmakokinetischer Dynamik, Flüssigkeitshaushalt und individuellen Gesundheitsgewohnheiten.

Besonders bei Medikamenten wie Lithium, deren therapeutisches Fenster eng ist und deren Wirkung stark von stabilen Serumspiegeln abhängt, sind begleitende Umstände entscheidend. Eine unzureichende Trinkmenge, bedingt durch das verminderte Durstgefühl unter GLP-1-Rezeptoragonisten, kann das Verteilungsvolumen drastisch verringern. Daraus ergibt sich eine potenzielle Gefahrenlage, die nicht durch Wechselwirkungen im klassischen Sinne, sondern durch Verhaltensänderungen unter Medikation entsteht. Hier liegt auch die eigentliche Verantwortung: nicht bei der Software in der Apotheke, sondern in der interprofessionellen Aufklärung der Patienten über solche indirekten Effekte.

Dass Arzneimittelinteraktionen nicht gemeldet werden, bedeutet nicht, dass keine Risiken bestehen. Doch das Fehlen einer systematischen Erfassung sollte nicht zu vorschnellen Schlüssen führen. Es braucht eine differenzierte Bewertung, die seltene Einzelfälle als solche einordnet und nicht zu einer generellen Warnung stilisiert. Dabei ist das ärztlich-pharmazeutische Team gefordert, Risikopatienten individuell zu beraten, engmaschig zu überwachen und auf Flüssigkeitszufuhr und Ernährung aufmerksam zu machen.

Strukturell zeigt der Fall, wie limitiert aktuelle Medikationsmanagementsysteme in der Erkennung von nicht klassischen, indirekten Wechselwirkungen sind. Auch dies ist ein Hinweis darauf, dass technologische Unterstützung allein kein Ersatz für fundiertes Fachwissen und kommunikative Kompetenz ist. In einer zunehmend komplexen Arzneimitteltherapie ist die Fähigkeit zur Kontextualisierung medizinischer Zusammenhänge wichtiger denn je. Nicht jede beobachtete Auffälligkeit darf reflexartig pathologisiert werden. Die medizinische Verantwortung liegt in der Einordnung und nicht in der Alarmierung.

Wie Pollen den Hals reizen und Augen bei Allergikern entzünden

Die Zahl der Menschen mit Pollenallergie nimmt zu, die Symptome betreffen längst nicht mehr nur die Nase. Besonders häufig klagen Betroffene über juckende, gerötete und tränende Augen, zunehmend aber auch über Halskratzen, Reizgefühl und einen quälenden Räusperzwang. Ursache ist der direkte Kontakt der Pollen mit den empfindlichen Schleimhäuten in Augen und Rachen. Über die Luft gelangen die Allergene nicht nur an die Nasenschleimhaut, sondern setzen sich auch in der Bindehaut und im Rachenbereich fest. Dort lösen sie eine lokale Immunreaktion aus, die zu Trockenheit, Jucken und Schwellung führen kann.

Während allergisch bedingte Augenreizungen meist klar erkannt werden, insbesondere von Personen mit bekannter Diagnose, bleibt die Ursache von Halsbeschwerden häufig unklar. Viele verwechseln diese mit Symptomen eines Infekts. Dabei ist der Mechanismus eindeutig: Neben der direkten Reizung durch die Pollen führt die vermehrte Mundatmung infolge einer verstopften Nase zur Austrocknung der Rachenschleimhaut. Das verstärkt das Reizgefühl und begünstigt Entzündungen. Das Zusammenspiel aus lokalem Allergenreiz und trockener Luft sorgt für eine deutlich erhöhte Empfindlichkeit der Schleimhaut.

In der Selbstmedikation stehen für allergisch bedingte Augenbeschwerden verschiedene antiallergische Augentropfen zur Verfügung. Diese enthalten vorwiegend Antihistaminika wie Azelastin, Levocabastin oder Ketotifen sowie Mastzellstabilisatoren wie Cromoglicinsäure. Für Kinder werden konservierungsmittelfreie Einzel- oder Mehrdosisbehälter empfohlen. Ein zusätzlich eingesetzter Wirkstoff ist Tetryzolin, der abschwellend und gefäßverengend wirkt. Für die korrekte Auswahl eines Präparats ist es entscheidend, infektiöse Ursachen auszuschließen, da auch bakterielle oder virale Infektionen die Augen röten und reizen können.

Bei allergisch bedingten Halsbeschwerden kommen befeuchtende Lutschpräparate zum Einsatz. Diese lindern den Reiz, schützen die Schleimhaut und fördern ihre Regeneration. Besonders bewährt haben sich Kombinationen aus Schleimdrogen wie Isländisch Moos oder Eibischwurzel mit ätherischen Ölen wie Thymian oder Salbei. Ergänzt werden diese durch moderne Wirkstoffe wie Hyaluronsäure, die zusammen mit Quellstoffen stabile Hydrogel-Filme bildet, welche die Schleimhaut langanhaltend befeuchten. Bei stärkerer Ausprägung der Allergiesymptomatik sind orale Antihistaminika eine zusätzliche Behandlungsoption.

Da Halskratzen, trockener Reizhusten und Augenbeschwerden häufig gleichzeitig auftreten, ist eine ganzheitliche Beratung in der Apotheke erforderlich. Diese sollte neben der Symptomlinderung auch eine Empfehlung zur ärztlichen Abklärung umfassen, wenn die Beschwerden untypisch verlaufen oder erstmals auftreten. Die Unterscheidung zwischen allergischer und infektiöser Ursache ist essenziell, um eine sachgerechte Therapie sicherzustellen.

Die Ausbreitung allergischer Symptome über verschiedene Organsysteme hinweg zeigt, wie komplex die Auswirkungen des Pollenflugs mittlerweile sind. Dass Allergien nicht nur schnupfenähnliche Symptome hervorrufen, sondern auch massive Beschwerden an Augen und im Halsbereich auslösen können, wird in der öffentlichen Wahrnehmung noch immer unterschätzt. Gerade Halskratzen und Räusperzwang werden oft bagatellisiert oder fehlinterpretiert. Hier zeigt sich ein grundlegendes Informationsdefizit in der Bevölkerung, aber auch in Teilen der medizinischen Versorgung.

Es reicht nicht, die Allergie lediglich über das Symptom der laufenden Nase zu definieren. Die Reizung der Rachenschleimhaut durch Pollen ist nicht nur eine Folge lokaler Immunreaktion, sondern auch Ausdruck struktureller Schwächen im Umgang mit chronischen Allergien. Das beginnt bei der unzureichenden Aufklärung, setzt sich über die unklare Abgrenzung zu Infekten fort und endet bei einer oft zu kurz gedachten Selbstmedikation ohne ärztliche Abklärung.

Verantwortungsträger im Gesundheitssystem müssten viel stärker darauf hinwirken, die multiplen Erscheinungsformen von Pollenallergien in den Fokus zu rücken. Dazu gehört eine konsequente Schulung von Apothekenpersonal, eine gezielte Sensibilisierung in der Hausarztpraxis und nicht zuletzt eine öffentliche Aufklärungskampagne, die die Zusammenhänge zwischen Luftbelastung, Schleimhautsymptomen und Allergiedynamik verständlich macht.

Auch die Politik ist gefordert. Die Zunahme von Allergien ist nicht nur eine Frage individueller Prädisposition, sondern auch ein Ausdruck wachsender Umweltbelastung, fehlender städtischer Begrünungskonzepte und unzureichender präventiver Gesundheitsangebote. Gerade im urbanen Raum potenzieren sich die Auslöser. Der Mangel an Feinstaubregulierung, gepaart mit einer immer längeren Pollenflugzeit, verschärft das Problem systemisch.

Der Umgang mit allergischen Beschwerden muss neu gedacht werden. Eine rein symptomorientierte Strategie greift zu kurz. Gefragt sind strukturierte Versorgungspfade, abgestimmte Präventionsmaßnahmen und ein interdisziplinärer Ansatz, der Umweltmedizin, Pharmakologie und Versorgungsforschung gleichermaßen einbezieht. Erst wenn Halskratzen, juckende Augen und allergischer Schnupfen nicht länger isoliert, sondern als Ausdruck eines gemeinsamen Krankheitskomplexes verstanden werden, ist eine nachhaltige Verbesserung der Lebensqualität betroffener Menschen möglich.

Von Engin Günder, Fachjournalist

Autoankauf-live in Dortmund: seriöser Kaufvertrag- schnelle Abwicklung

Source: Deutsche Nachrichten
Das alte Auto läuft und läuft, aber mit jedem Tag, der vergeht, rückt der Gedanke an einen Neuwagen ein Stückchen näher. Dafür gibt es viele Anlässe. Sei es einfach nur die Freude an einem anderen Fahrzeug oder aber ein Muss, weil sich die Familie vergrößert und das alte Gefährt nicht genug Platz bietet. Oder Sie möchten ganz einfach nur das alte Modell gegen das neue austauschen, da es Ihnen optisch besser gefällt und mehr Zubehör und Komfort bereitstellt, der Ihnen wichtig ist. Entscheiden Sie sich für ein neues Auto, ist eine Entscheidung meist fällig: Das alte muss weg, aber das kostet erfahrungsgemäß Zeit und Nerven. Autoankauf-live in Dortmund ist da ein geeigneter Ansprechpartner für eine seriöse und vor allem schnelle Abwicklung. Lästige Termine, Wartezeiten auf Interessenten, die dann gar nicht erst kommen oder mal eben absagen: All das vermeiden Sie bei uns.

Guter Rundum-Service zahlt sich aus

Zwar kauft Autoankauf-live in Dortmund auch Sonderfahrzeuge, aber in der Hauptsache dreht sich das Geschäft um normale Gebrauchtwagen – auch solche mit Mängeln, ohne TÜV oder mit hohem Kilometerstand. Natürlich können Sie als Verkäufer zu jedem Autohändler fahren und Ihr Fahrzeug anbieten. Unser Service allerdings ist ein anderer: Wir kommen zu Ihnen raus, Sie sparen sich möglicherweise weite Wege. Als professioneller und kompetenter Partner rund um den Autoankauf in Dortmund tun wir stets, was wir können, um unseren Kunden einen guten Rundum-Service zu bieten.

Wir nehmen das Auto sofort mit

Dazu gehört auch der Termin vor Ort. Nach der Kontaktaufnahme zu uns, die leicht über unsere Webseite https://autoankauf-live.de/autoankauf-dortmund/ oder telefonisch erfolgen kann, machen wir mit dem Kunden zeitnah einen Termin aus und treffen uns dort, wo das Fahrzeug abgestellt ist. Wir erledigen eine Fahrzeugbegutachtung und nennen einen fairen Kaufpreis, der natürlich vom Zustand des jeweiligen Autos abhängt. Bereits vorher haben Sie mit uns telefoniert oder das Kontaktformular auf der Webseite ausgefüllt, damit wir eine erste Einschätzung vornehmen konnten, wie hoch der Verkaufspreis ungefähr sein wird. Das ist einerseits wichtig für uns, denn so bekommen wir vor der Besichtigung einen ersten Überblick über den Zustand Ihres Gebrauchtwagens, den Sie verkaufen möchten. Andererseits ist diese Maßnahme günstig für Sie als Verkäufer, denn der Termin in Dortmund ist schneller erledigt, denn auch Sie haben berufliche oder private Verpflichtungen und möchten Ihre Zeit nicht vergeuden. Werden wir uns nun über die endgültige Summe einig, unterschreiben wir gleich vor Ort den Kaufvertrag und nehmen gerne das Auto sofort mit. Die Bezahlung erfolgt nach Ihren Wünschen: Sie bekommen Ihr Geld in Bar vor Ort oder per Schnellüberweisung.

Die Vorteile von Autoankauf-live

Fassen wir zusammen: Die Vorteile für Sie liegen klar auf der Hand. Sie erhalten einen seriösen Kaufvertrag nach einer professionellen Bewertung Ihres Fahrzeugs. Sie bekommen Ihr Geld gleich vor Ort, auf Wunsch auch per Sofortüberweisung. Wir kümmern uns um den kostenlosen Abtransport des Autos. Wir sorgen für alle Formalitäten beim Straßenverkehrsamt in Dortmund. Nicht zuletzt sparen Sie sich lange Fahrerei zu anderen Autohändlern oder lästige Termine mit Interessenten. Und erreichen können Sie uns von morgens bis abends – sechs Tage in der Woche sind wir außer sonntags für Sie da, so dass Sie den Autoverkauf auch am Samstag in Angriff nehmen können, wenn Sie einen freien Tag haben.

Gemeinsam für die Zukunft: Ein nachhaltiger Betriebshof für Hamburg

Source: Deutsche Nachrichten
Wie lassen sich Stadtentwicklung, Nachhaltigkeit und unternehmensübergreifende Zusammenarbeit in einem komplexen Projekt vereinen? Das Stellinger Moor in Hamburg liefert eine eindrucksvolle Antwort. Auf einer ehemaligen Industriebrache entsteht derzeit ein innovativer Betriebshof, auf dem vier städtische Unternehmen – Hamburg Wasser, Hamburger Energienetze, VHH Mobility und die Stadtreinigung Hamburg – künftig gemeinsam agieren werden. Ziel ist es, durch integrierte Planung, maximale Flächeneffizienz und modernste Technik einen Ort zu schaffen, der nicht nur funktional überzeugt, sondern auch als Vorzeigeprojekt für nachhaltige Stadtentwicklung dienen kann.

Herausforderung Flächenkonkurrenz: Nutzung neu denken

Das Gelände – vormals ein stillgelegtes Klärwerk – liegt im Westen Hamburgs, angrenzend an die A7 und in unmittelbarer Nähe der S-Bahn-Station Stellingen. Die räumliche Nähe zu wichtigen Stadien sowie die Einbettung in ein Trinkwasserschutzgebiet stellen besondere Anforderungen an Planung und Betrieb. Gleichzeitig bot die Brache die Chance, durch intelligente Flächennutzung mehrere Infrastrukturbetriebe an einem Ort zusammenzuführen – eine Konstellation, die in Hamburg selten ist.

Ein Programm mit Weitblick und Struktur

Das Projekt gliedert sich in mehrere Phasen: Zunächst wurden über drei Jahre hinweg Bedarfe erhoben, Ziele formuliert und Synergien ausgelotet. Seit 2023 läuft die Umsetzungsphase, die bis 2029 geplant ist. Perspektivisch soll der Standort für rund 60 Jahre gemeinsam genutzt und weiterentwickelt werden. Von Beginn an war klar, dass ein solch langfristiges Projekt nur mit einer strukturierten Programmorganisation gelingen kann – mit Projektteams, einem zentralen Programm-Office und einer zweistufigen Lenkungsgruppe.

Nachhaltigkeit als Grundprinzip

Die Planung berücksichtigt umfassend ökologische Aspekte: So entstehen unter anderem Photovoltaik-Anlagen, begrünte Dächer, eine Ladeinfrastruktur für emissionsfreie Busse und Entsorgungsfahrzeuge sowie Maßnahmen zur Regenwasseraufbereitung. Auch ein Zertifizierungsprozess nach DGNB-Standards ist vorgesehen. Dabei geht es nicht nur um ökologische Effizienz, sondern auch um soziale Aspekte wie attraktive Arbeitsplätze, moderne Infrastruktur und ein gemeinsames Mobilitätskonzept für die Mitarbeitenden.

Kooperation als Erfolgsfaktor

Dass ein Projekt dieser Größenordnung nicht ohne Reibungspunkte verläuft, war allen Beteiligten bewusst. Unterschiedliche Unternehmensziele, gesetzliche Rahmenbedingungen und externe Einflüsse wie die Corona-Pandemie erforderten flexible Strategien. Die Nutzung standardisierter Projektmanagement-Methoden, digitale Tools wie MS Teams und Miro sowie ein transparentes Kommunikationskonzept waren entscheidend für den Fortschritt. Besonders wichtig war dabei die frühe und aktive Einbindung aller Stakeholder – auch auf politischer Ebene.

Ein Modell für die Zukunft?

Mit dem Projekt Stellinger Moor wird nicht nur ein logistisches Zentrum geschaffen, sondern auch ein Modell für kooperative Stadtentwicklung erprobt. Die gemeinsame Nutzung von Werkstätten, Ladeinfrastruktur und Verwaltungsflächen spart nicht nur Kosten, sondern schafft auch neue Impulse für Innovation. Gleichzeitig bietet das Projekt Raum für zukünftige Erweiterungen und Anpassungen – sei es durch technologische Entwicklungen oder neue gesetzliche Anforderungen.

Was kann ich für mein Projekt daraus lernen?

Große Infrastrukturprojekte mit mehreren Akteuren gelingen nur, wenn frühzeitig gemeinsame Ziele definiert, transparente Strukturen geschaffen und standardisierte Methoden eingesetzt werden. Die konsequente Nutzung digitaler Tools erleichtert die Kommunikation, insbesondere in hybriden Settings. Ebenso wichtig ist es, ausreichend Raum für iterative Planungsprozesse zu lassen – insbesondere bei Projekten mit langfristigem Zeithorizont und innovativem Anspruch. Die Kombination aus technischer Planung, politischer Einbindung und operativer Kooperation macht Stellinger Moor zu einem wegweisenden Beispiel für zukunftsfähige Stadtentwicklung.

Zusammenfassung

  • Das Projektgebiet „Stellinger Moor“ liegt in Hamburg nahe der A7 und wird von vier städtischen Unternehmen gemeinsam genutzt.
  • Ziel ist die Entwicklung eines nachhaltigen und hochmodernen Betriebshofs auf einem ehemals industriell genutzten Gelände.
  • Das Projekt ist auf eine Nutzungsdauer von rund 60 Jahren angelegt und wird in mehreren Phasen realisiert.
  • Es entstehen unter anderem Ladeinfrastruktur für 250 E-Busse, begrünte Gebäude und Photovoltaikanlagen.
  • Ein städtebaulicher Wettbewerb sorgte für ein integratives und architektonisch durchdachtes Gesamtkonzept.
  • Die Organisationsstruktur umfasst ein zentrales Programmmanagement, Projektteams, Behörden-Review-Gremien und Lenkungsgruppen.
  • Standards wie DIN 18205 und DIN 69901 wurden für die Bedarfsplanung und Projektsteuerung genutzt.
  • Digitale Plattformen wie MS Teams, Miro und OneNote unterstützten die Zusammenarbeit von Anfang an.
  • Herausforderungen wie Flächenkonkurrenz und Interessenskonflikte wurden über transparente Kommunikation und Arbeitsgruppen gelöst.
  • Das Projekt gilt als Best-Practice-Modell für integrierte, nachhaltige und zukunftsorientierte Stadtentwicklung.

Der Vortrag “Klärwerk Stellinger Moor – Eine nachhaltige Vision für die Hamburger Daseinsvorsorge” von Sybille Schmidtke und Florian Leunig war Teil des PM Forum Digital am 7. und 8. November 2024 in Hamburg. Mit vier exklusiven Keynotes und über 50 Referierenden präsentierte das PM Forum praxisnahe Lösungen und zukunftsweisende Strategien, die die Teilnehmenden in ihrer Projektarbeit unterstützen und nachhaltig inspirieren. Mehr zur Veranstaltung erfahren Sie hier: https://www.pm-forum.de/pm-forum-digital/

Tätigkeitsbericht – März-Quartal 2025

Source: Deutsche Nachrichten

  • Das Unternehmen verzeichnete ein EBITDA von (0,547 Mio. AUD) im März-Quartal (19 % Verbesserung auf normalisierter Basis gegenüber Q3 FY24) und eine Verbesserung von >460.000 AUD auf normalisierter Basis gegenüber Q2 FY25.
  • Die Cash-Eingänge beliefen sich auf 501.000 AUD im März-Quartal, der Gesamtumsatz betrug 938.000 AUD
  • Das Unternehmen sammelte 1,6 Mio. AUD (vor Kosten) durch wandelbare Schuldverschreibungen bei institutionellen Investoren.
  • Die Liquidität zum 31. März 2025 betrug 596.000 AUD.

Harvest Technology Group Limited (ASX:HTG) (Unternehmen, Harvest, Gruppe) legt seinen Quartalsbericht und die Anlage 4C für das März-Quartal 2025 vor.

OPERATIVE TÄTIGKEITEN

–          Kosteneinsparungen wirksam: Q3 war das letzte Quartal mit Restrukturierungskosten

–          Vertriebspipeline verdoppelt (2× Q2-Pipeline) durch neue Vertriebsagenten und Händler. Die neuen Partnerschaften zeigen trotz ihres frühen Stadiums Markterfolg

–          Kundengespräche im Nahen Osten und Europa mit Schlüsselpartnern, Bestandskunden und potenziellen Abnehmern

–          Auftrag für Nodestream-Hardware für fünf weitere Schiffe eines Bestandskunden, mit geplanter Installation ab Q4 FY2025. Software-Abonnements starten nach der Implementierung.

–          Erfolgreiche Vertriebsschulung mit globalem Partner Pulsar Beyond in Athen

–          Schulung für Verteidigungs-/NATO-Kunden zur Unterstützung der Defence-Partner

–          Einführung von drei neuen Hardwaregeräten: Die intern gefertigten Geräte steigern Leistung und Effizienz in kompakter Bauweise und reduzieren Gerätevielfalt, was interne Effizienzen verbessert.

–          Veröffentlichung des wichtigen Software-Upgrades „Dragontail“ und zeitlich abgestimmte Bereitstellung für bestehende Kunden, wodurch produktinternes Umschalten zwischen NodestreamX und NodestreamLive ermöglicht wird. Ein wichtiger Schritt zur Integration der beiden Lösungen in eine funktionsreiche Plattform.

–          Mit der begonnenen Entwicklung der Lösungs-Roadmap geht die Gruppe weiter dazu über, schlüsselfertige

–          Lösungen in Kombination mit unseren Wiederverkäufern und Vertriebsagenten anzubieten, um den Verkaufszyklus zu verkürzen.

AKTUALISIERUNG DES STRATEGISCHEN 3-JAHRES-PLANS

Eckpfeiler des 3-Jahresplans Der Weg zur Rentabilität  / Status

3-Jahres-Strategieplan: Weg zu Wachstum und Rentabilität – 9 Monate des 36-Monats-Plans abgeschlossen

Rentabilitätsziel: Erreichen der Rentabilität im GJ 27 – Auf Kurs, EBITDA verbesserte sich um 467 T$ von Q2 auf Q3

Umsatzwachstum: Überschreiten von $10 Mio. bis zum GJ27 mit $7,5 Mio. aus der bestehenden Nodestream-Produktpalette – Angetrieben durch einen 11%igen Anstieg der wiederkehrenden Umsätze im Vergleich zu PCP, was den Fokus auf wiederkehrende Lizenzen im Vergleich zu einmaligen Verkäufen widerspiegelt

Ausbau und Fokus auf Wiederverkäufer:

Neue Reseller-Partner haben unsere Vertriebspipeline erheblich erweitert.

Es wird erwartet, dass in diesem Quartal weitere Wiederverkäufer online gehen werden.

Es wird erwartet, dass das Umsatzwachstum in Zukunft in erster Linie über unsere Reseller-Partner erfolgen wird.

Strategische Akquisitionen: In Warteposition

Globale Verträge: Erhebliche Fortschritte bei Großkundenverträgen, aber langsamer als gewünscht. CEO und wichtige Führungskräfte sind regelmäßig in Europa, um neue Kundenverträge abzuschließen und bestehende Kundenvereinbarungen zu erweitern

Kostenoptimierung: Abgeschlossen und unser Ziel übertroffen

Breakeven-Ziel: Senkung der Gewinnschwelle von 14 Mio. USD auf 10 Mio. USD. – Weitere Reduzierung durch gezielte Kostensenkungen auf 6,5 Mio. USD projizierte Einnahmen, um die Gewinnschwelle zu erreichen.

Verbesserung der Bruttomarge: Infolge der Fokussierung auf wiederkehrende Umsätze bei der Lizenzierung ist die Bruttomarge von 72 % auf 74 % im Vergleich zum Vergleichszeitraum im Vorjahr gestiegen

Insgesamt – Der Gesamtplan wird weiterhin umgesetzt, das Kostensenkungsprogramm ist abgeschlossen und führt zu der geplanten niedrigeren Kostenbasis, der Anstieg der wiederkehrenden Umsätze in % und die daraus resultierende Margensteigerung liegen über dem Plan, der Schwerpunkt liegt weiterhin auf dem Umsatzwachstum und der Unterstützung unserer Vertriebspartner bei der Gewinnung neuer Kunden. Die verbesserte Vertriebspipeline ist ermutigend.

LIQUIDITÄTSLAGE

Das Unternehmen meldete einen Kassenbestand von 596.000 USD zum 31. März 2025. Der gesamte Netto-Cashabfluss im Quartal belief sich auf 74.000 USD.

Wesentliche Cashflows im Quartal:

–          Eingang von 1,6 Mio. USD (vor Gebühren) durch wandelbare Schuldverschreibungen an institutionelle Investoren.

–          Netto-Cashabfluss aus operativer Tätigkeit in Höhe von (1,389 Mio. USD), bestehend aus:

Eingängen von Kunden: 501.000 USD und Ausgaben für Forschung & Entwicklung: 657.000 USD Personalkosten: 392.000 USD Vertrieb/Marketing: 185.000 USD Unternehmensführung/Verwaltung: 590.000 USD und Sonstige Kosten: 66.000 USD

–          Q3 enthielt rückwirkende Kosten aus Vorperioden, darunter:

Abfindungen und Kosten im Zusammenhang mit der Restrukturierung (161.000 USD)

Vorauszahlungen an europäische Vertriebsmitarbeiter (159.000 USD), die später über Kundenvertragsausgleichszahlungenerstattet werden.

–          Zukünftig rechnet das Unternehmen mit geringeren Kosten nach Abschluss der Restrukturierung.

Weitere Details finden Sie im Anhang 4C-Bericht zu den Quartalsergebnissen.

Punkt 6.1

Die folgende Tabelle enthält eine Aufschlüsselung des in Punkt 6.1 des Anhangs 4C für das Quartal März 2025 ausgewiesenen Betrags.

Kategorie / Betrag

Verwaltungsratshonorare und Vergütungen (einschließlich des CEO, der auch geschäftsführendes Verwaltungsratsmitglied ist) / 197.083 $

Anmerkung: Sofern nicht anders angegeben, sind die in diesem Bericht genannten Beträge in Australischen Dollar (AUD) angegeben.

Diese Mitteilung wurde vom Verwaltungsrat zur Veröffentlichung freigegeben.

Presse- und Medienanfragen richten Sie bitte an:

E-Mail: investor@harvest-tech.com.au

Investorenanfragen richten Sie bitte an:

Herrn George Lazarou
Company Secretary
Tel.: +61 8 6370 6370
E-Mail: investor@harvest-tech.com.au

Über Harvest Technology Group

Harvest Technology Group Limited (ASX: HTG) ist ein globaler Marktführer für netzwerkoptimierte Fernsteuerungslösungen, die Echtzeit-Fernsteuerung, Kommunikation, Automatisierung und Überwachung ermöglichen. Mit Hauptsitz in Perth, Australien, revolutioniert das Unternehmen Fernfelddienste durch ultra-bandbreitenoptimierte Livestreaming-Lösungen, die Kunden weltweit verbinden, während nur ein Bruchteil der Bandbreitenressourcen genutzt wird.

Weitere Informationen unter: https://harvest.technology/

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Zukunftsgerichtete Aussagen

Aussagen in dieser Mitteilung, insbesondere solche zu möglichen oder angenommenen zukünftigen Leistungen, Umsätzen, Kosten, Dividenden, Produktionsniveaus, Preisen oder Wachstumspotenzialen von Harvest Technology Group Limited, sind zukunftsgerichtete Aussagen. Diese beziehen sich auf zukünftige Ereignisse und Erwartungen und unterliegen bekannten und unbekannten Risiken. Tatsächliche Ergebnisse können aufgrund verschiedener Faktoren erheblich abweichen.

Bei dieser Übersetzung handelt es sich um einen Auszug einer insg. 9-seitigen Veröffentlichung inklusive Anhang. Für diese deutsche Übersetzung wird keine Haftung übernommen. Sie können die englische Originalmeldung inklusive Anhang hier abrufen:

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Venjakob Maschinenbau mit TOP 100-Award ausgezeichnet

Source: Deutsche Nachrichten
Die Venjakob Maschinenbau GmbH& Co. KG aus Rheda-Wiedenbrück hat sich beim Innovationswettbewerb TOP 100 durchgesetzt und trägt ab sofort das TOP 100-Siegel 2025. Den Award erhalten nur besonders innovative mittelständische Unternehmen. Der Wissenschaftsjournalist Ranga Yogeshwar wird Venjakob bei der Preisverleihung am 27. Juni in Mainz persönlich zu diesem Erfolg gratulieren. Er begleitet den Innovationswettbewerb TOP 100 als Mentor.

Grundlage von TOP 100 ist ein wissenschaftliches Auswahlverfahren, das der Innovationsforscher Prof. Dr. Nikolaus Franke leitet. Im Auftrag von compamedia, dem Veranstalter des Wettbewerbs, analysierten er und sein Team die Innovationsstärke der Teilnehmer anhand von mehr als 100 Prüfkriterien, die sich in ntio Xrbtrwedct tlifpgefdj: Nbshqovsumsggwqlzphqa Lce-Tzxahmryly, Eqjkhqauebziouco, Mrvugqhaoo Huvfuebz rms Rkgaagicdsyx, Peetlqqfroaywdxhu/Lbbr Otedfkfntf gwkis Jckuyisyoffxcnvmj.

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Digital Finance, Strategie & Accounting: Führungskompetenzen erwerben!

Source: Deutsche Nachrichten
Der MBA-Fernstudiengang Digital Finance, Strategie & Accounting ist ideal für Berufstätige, die sich auf die Übernahme von leitenden Positionen und eine Karriere im höheren Dienst vorbereiten möchten. Das Angebot vermittelt tiefgehendes betriebswirtschaftliches Know-how und Führungskompetenzen. Die Absolventinnen und Absolventen entwickeln Fähigkeiten in den Bereichen unternehmerisches Denken, Storytelling, Digitalkompetenz und in der Anwendung von Künstlicher Intelligenz. Der MBA wird von der Hochschule für Wirtschaft und Gesellschaft Ludwigshafen in Kooperation mit der Graduate School Rhein-Neckar und dem zfh – Zentrum für Fernstudien im Hochschulverbund durchgeführt.

Studiengangsleiter Prof. Gösta Jamin und Stefanie Hehn-Ginsbach stellen das Studienangebot im Rahmen einer Online-Informationsveranstaltung am 5. Mai 2025 um 17 Uhr vor und stehen für Fragen zur Verfügung.
Interessierte, die zu einem späteren Zeitpunkt teilnehmen möchten, haben folgende weitere Termine zur Auswahl:
• 2. Juni 2025 um 17 Uhr
• 30. Juni 2025 um 17 Uhr
• 28. Juli 2025 um 17 Uhr

Teilnehmende erhalten die Zugangsdaten zu den Veranstaltungen nach vorheriger Anmeldung per E-Mail über Annkathrin Scheller: annkathrin.scheller@gsrn.de

Der Masterstudiengang ist auf eine Regelstudienzeit von fünf Semestern ausgelegt. Die Studierenden profitieren von einer hohen Flexibilität: Neben Phasen des Selbststudiums und virtuellen Lerneinheiten finden pro Semester rund acht Präsenztage freitags und samstags vor Ort in Ludwigshafen statt. Bewerbungen für das kommende Wintersemester 2025/26 sind ab Anfang Mai 2025 direkt über das zfh möglich: http://www.zfh.de/anmeldung

Weitere Informationen:
• http://www.gsrn.de/dfsa
• http://www.zfh.de/mba/finance

Mit der ePA entstehen neue Haftungsrisiken und datenschutzrechtliche Pflichten

Source: Deutsche Nachrichten
Apotheken erhalten ab sofort bundesweit Zugriff auf die elektronische Patientenakte und geraten damit in eine neue Phase juristischer Verantwortung. Was als digitale Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit eingeführt wird, entwickelt sich im Alltag zu einer hochsensiblen Schnittstelle zwischen Datenschutz, Patientenhoheit und Versorgungspflicht. Die gesetzlichen Vorgaben bleiben vage, die technischen Anforderungen komplex, die Haftungsrisiken real. Ohne klar definierte Zuständigkeiten und spezialisierte rechtliche Absicherung drohen Apotheken zwischen Systemanforderungen und Datenschutzpflichten zerrieben zu werden. Die Frage ist nicht, ob Apotheken technisch bereit sind – sondern ob das System sie ausreichend schützt.

Mit dem heutigen bundesweiten Start der elektronischen Patientenakte (ePA) stehen Apotheken vor einem strukturellen Umbruch. Erstmals erhalten sie umfassenden Zugriff auf die elektronische Medikationsliste (eML). Was als Fortschritt für die interprofessionelle Versorgung gilt, wird für viele Apotheken zur rechtlichen und organisatorischen Herausforderung.

Nach einer Phase regional begrenzter Modellprojekte beginnt nun der bundesweite Rollout. In der sogenannten Hochlaufphase können Apotheken freiwillig erste Erfahrungen mit der ePA sammeln, bevor die Nutzung ab Oktober verpflichtend wird. Voraussetzung ist ein aktualisiertes Apothekenverwaltungssystem mit zertifiziertem ePA-Modul.

Die Kassenärztliche Vereinigung Berlin begrüßt den Start als wichtigen Schritt für eine sektorenübergreifende Versorgung. Gleichzeitig warnt sie vor einem sorglosen Umgang mit den sensiblen Inhalten der Akte. Der Zugriff auf Medikationsdaten sei hilfreich, dürfe aber nicht zulasten von Datenschutz, Patientenhoheit und professioneller Verantwortung gehen.

Apotheken werden durch die ePA zu aktiven Verarbeitern hochsensibler Gesundheitsdaten. Damit unterliegen sie denselben datenschutzrechtlichen Pflichten wie Kliniken und Praxen. Jeder Zugriff muss dokumentiert, jede Datenübertragung technisch gesichert und jeder Fehler vermieden werden. Verstöße gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) können hohe Bußgelder und Imageschäden nach sich ziehen.

Zudem entsteht ein neues Haftungsrisiko: Apotheken könnten künftig in rechtliche Auseinandersetzungen geraten, wenn fehlerhafte Informationen übernommen, relevante Daten gelöscht oder medizinische Zusammenhänge missverstanden werden. Besonders kritisch ist dies in Notfällen, wenn Patientinnen und Patienten Informationen zuvor selbst aus der ePA entfernt haben.

Die Landesapothekerverbände empfehlen Apotheken dringend, die freiwillige Phase aktiv zu nutzen, um interne Abläufe zu definieren und Mitarbeitende zu schulen. Zugleich raten sie zur Absicherung durch spezialisierten beruflichen Rechtsschutz. Denn der Zugriff auf die ePA bringt nicht nur Transparenz, sondern auch die Gefahr, in Konflikte zwischen Patienten, Ärzten und Krankenkassen zu geraten.

Die ePA markiert den Einstieg in eine neue digitale Versorgungsebene. Doch statt klarer Leitplanken erleben viele Apotheken ein System, das Verantwortlichkeiten überträgt, ohne sie eindeutig zu regeln. Der rechtliche Rahmen bleibt lückenhaft – und zwingt die Apotheken, auf eigenes Risiko zu handeln.

Kommentar:

Die elektronische Patientenakte ist ein Lehrstück für digitale Überforderung im Gesundheitswesen. Was politisch als Meilenstein präsentiert wird, offenbart sich in der Praxis als strukturelles Defizit. Apotheken stehen plötzlich im Zentrum eines Systems, das mehr Risiken als Sicherheiten bietet. Sie sollen Verantwortung übernehmen, die technisch möglich, aber rechtlich unklar geregelt ist.

Der Zugriff auf Gesundheitsdaten ist keine Nebensache. Es geht um Informationen, die in Ausnahmesituationen über Leben und Tod entscheiden können. Doch statt klare Regeln zur Datennutzung und Haftung zu formulieren, wird auf Freiwilligkeit und Eigenverantwortung gesetzt. Dabei ist längst klar, dass digitale Verantwortung ohne rechtliche Rückendeckung in die Irre führt.

Der Gesetzgeber hat ein System geschaffen, das Apotheken in die Rolle von Datenverwaltern zwingt, ohne sie zu schützen. Das ist keine Digitalisierung im Sinne von Fortschritt, sondern ein Transfer von Haftung auf jene, die operativ am verletzlichsten sind. Die ePA braucht klare Leitlinien, einheitliche Standards und vor allem verlässliche Absicherung.

Solange die Politik diese Rahmenbedingungen nicht liefert, wird die ePA zur Belastungsprobe für den Berufsstand. Apotheken sind bereit, Teil der digitalen Zukunft zu sein. Doch sie brauchen Strukturen, die Verantwortung ermöglichen, statt sie blind zu delegieren. Der Rechtsstaat darf sich nicht aus der Digitalisierung verabschieden. Sonst wird Fortschritt zur Gefahr.

Von Matthias Engler, Fachjournalist

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Phenix X, das Blockchain-Telefon von BitMobile, glänzt in Sambia mit großer Marketing-Offensive

Source: Deutsche Nachrichten
BitMobile, ein Unternehmen, das sich für die Einführung modernster Mobilfunktechnologie in den Schwellenländern einsetzt, gibt den Start einer groß angelegten landesweiten Marketing-Kampagne in Sambia bekannt. Mit dieser umfassenden Kampagne soll jeder Winkel des Landes erreicht werden, um die wachsende Beliebtheit des Blockchain-Telefons Phēnix X zu feiern und dessen transformative Fähigkeiten noch mehr Sambiern nahezubringen.

Das Phēnix X hat sich in Sambia schnell zu einem gefragten Gerät entwickelt, das für seine innovativen Funktionen, seine robuste Sicherheit und sein Potenzial zur Erschließung neuer Möglichkeiten Anerkennung findet. Diese jüngste Kampagne verfolgt das Ziel, auf dieser Dynamik aufzubauen und das Phēnix X bekannt und zugänglich zu machen – von belebten Stadtzentren bis hin zu abgelegenen Kommunen.

„Wir konnten in Sambia bereits eine unglaubliche Begeisterung für das Phēnix X verzeichnen“, sagte Brian Maw, CEO von Finnovant, der Muttergesellschaft von BitMobile. „Bei dieser landesweiten Kampagne geht es darum, diese Nachfrage direkt zu bedienen und allen aufzuzeigen, warum das Phēnix X das Telefon der Zukunft ist. Es ist mehr als nur ein Gerät; es ist ein Instrument für Selbstbestimmung, insbesondere für die dynamische und innovative Jugend Sambias, die die digitalen und finanziellen Möglichkeiten endlich nutzen möchte.“

Ein wichtiger Fokus der Kampagne liegt darauf zu veranschaulichen, wie das Phēnix X den Nutzern Möglichkeiten bietet, an der dezentralen Wirtschaft teilzunehmen und Kryptowährungen zu verdienen. Durch seine zentralen Säulen – Rewards, integrierter Content, Sicherheit und Bildung (RISE) – bietet es einen Weg zu finanzieller Inklusion. Das Phēnix X wird von BioFi betrieben.

Chris Benedict, COO von Finnovant, äußerte sich wie folgt zum Einfluss des Telefons: „Das Phēnix X wurde als ein leistungsstarkes Instrument für den wirtschaftlichen Fortschritt konzipiert. Indem wir diese Technologie in die Hände der Menschen in Sambia legen, öffnen wir Türen zu neuen Möglichkeiten, durch Virtual Reality Education zu lernen, Rewards zu erhalten und an der digitalen Wirtschaft teilzuhaben. Es geht darum, die Menschen und die Kommunen in die Lage zu versetzen, sich eine bessere finanzielle Zukunft aufzubauen.“

Die umfassende Marketing-Blitzkampagne setzt auf einen Mix von Strategien, um die sambische Bevölkerung unmittelbar anzusprechen:

  1. Exklusive Rabattangebote: Die Kunden erhalten während eines bestimmten Aktionszeitraums einen Rabatt von 10 % auf das Phēnix X. Die Einzelheiten und die Dauer dieses spannenden Angebots werden über die sozialen Medien bekannt gegeben.
  2. Early-Bird-Bonusangebote: Die ersten 50 Kunden, die das Phēnix X mit Barzahlung kaufen, erhalten ein kostenloses Set hochwertiger Ohrhörer – ein zusätzlicher Vorteil für Frühanwender.
  3. Interaktive Erlebnisse in den Geschäften: Aufmerksamkeitsstarke Displays mit Live-Demogeräten des Phēnix X werden landesweit an Einzelhandelsstandorten ausgestellt, damit potenzielle Kunden die Funktionen des Telefons aus erster Hand erleben können.
  4. Koordinierte Social-Media-Einbindung: Eine lebendige und zielgerichtete Social-Media-Kampagne wird auf beliebten Plattformen gefahren, wobei ansprechendes Bildmaterial, Erfahrungsberichte von Nutzern und informative Inhalte eingesetzt werden, um die Vorteile des Phēnix X herauszustellen.
  5. Radio- und Influencer-Beteiligung: Strategische Radiospots und Interviews mit beliebten lokalen Influencern werden über das Phēnix X berichten und durch vertraute Stimmen und zugängliche Medien ein breites Publikum erreichen.

Diese Kampagne unterstreicht das Engagement von BitMobile auf dem sambischen Markt und sein Vertrauen in das Potenzial des Phēnix X, die digitale Kompetenz, die finanzielle Inklusion und die wirtschaftliche Entwicklung im ganzen Land voranzubringen. Das Phēnix X ist auf dem besten Wege, das Narrativ von Innovation und Fortschritt neu zu gestalten und die dezentralisierte Zukunft unmittelbar in die Hände jedes Sambiers zu legen.

Über BitMobile:

BitMobile hat es sich zur Aufgabe gemacht, innovative mobile Technologielösungen, einschließlich des Blockchain-Telefons Phēnix X, für Nutzer in Südafrika und in den Schwellenländern verfügbar zu machen. Als Partner von Finnovant engagiert sich BitMobile für die Selbstbestimmung der Menschen durch Blockchain-Lösungen, die Förderung von Lernen, Wachstum und Wohlstand sowie die Förderung der finanziellen Inklusion und der digitalen Kompetenz.

Folgen Sie BioFi unter biometricfinancial.orgXTelegramDiscordYouTube

Mediensprecher:

Chris Benedic
Finnovant, Inc.
1-844-724-8911
cbenedict@finnovant.com

QUELLE: Finnovant Inc

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Apotheken-Nachrichten von heute – Update: Apotheken verlieren Rückhalt in Staat und System

Source: Deutsche Nachrichten
Apotheken in Deutschland geraten zunehmend in eine Lage existenzieller Unsicherheit. Täuschend echte Betrugsrechnungen, massive Wertverluste bei den Versorgungswerken und ein durch den Europäischen Gerichtshof ausgesprochenes Verbot gesundheitsbezogener Werbung mit pflanzlichen Stoffen treffen die Betriebe gleichzeitig und ungebremst. Dazu kommen rechtliche Auseinandersetzungen mit Krankenkassen, Datenschutzkonflikte, aggressive Abwerbeversuche durch Versandapotheken und eine Politik, die trotz Krisenwarnungen weitgehend untätig bleibt. Während sich immer mehr Apotheken in Westfalen zur Schließung gezwungen sehen, kämpfen andere mit juristischen Angriffen und einem ruinösen Wettbewerb vor ihrer eigenen Tür. Der Berufsstand steht vor einer Zerreißprobe – ohne Schutz, ohne Reformen, ohne Verlässlichkeit.

Gefälschte Rechnungen bringen Apotheken finanziell in Gefahr

In mehreren Bundesländern sind jüngst Apotheken mit täuschend echten Rechnungen zur angeblichen Domainverlängerung konfrontiert worden. Die Schreiben sind im Design und in der Sprache professionell aufbereitet und erwecken den Eindruck, sie stammten vom bekannten Anbieter 1und1. Betroffen sind auch kleinere Betriebe wie die Phoenix-Apotheke im niedersächsischen Jembke, deren Inhaber Helge Hagedorn eindringlich vor der Masche warnt. Seine klare Botschaft an Kolleginnen und Kollegen: Diese Rechnungen dürfen keinesfalls bezahlt werden.

Die Fälschungen zielen auf die routinemäßigen Verwaltungsabläufe in Apotheken ab, bei denen Eingangsrechnungen oft unter Zeitdruck bearbeitet werden. Die Betrüger setzen auf vertraute Abläufe, nutzen bekannte Anbieterlogos und wählen Beträge, die im Alltag plausibel erscheinen. Gerade in kleineren Betrieben ohne separate IT- oder Buchhaltungsabteilung besteht ein hohes Risiko, dass solche Rechnungen durchrutschen und bezahlt werden.

Der finanzielle Schaden ist oft nur der erste Schritt. Bei einer unbedachten Überweisung kann nicht nur Geld verloren gehen, sondern auch eine Kette weiterer Probleme ausgelöst werden. Wird der Fehler zu spät erkannt, droht ein Verlust der Rückbuchungsmöglichkeit. Gleichzeitig steigt das Risiko, in Datenbanken von Betrügerkreisen als leicht angreifbares Ziel zu landen. Wiederholte Angriffe oder gezielte Nachfassversuche mit weiteren gefälschten Forderungen sind keine Seltenheit.

Für Apothekeninhaber bedeutet dies eine erhebliche rechtliche und betriebliche Belastung. Sie stehen nicht nur in der Pflicht, Zahlungsströme nachvollziehbar zu dokumentieren, sondern müssen auch gegenüber Steuerberatern, Banken und gegebenenfalls Ermittlungsbehörden Rede und Antwort stehen. Verstöße gegen kaufmännische Sorgfaltspflichten können unter Umständen sogar zivilrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

In diesem Kontext rückt die Bedeutung einer branchenspezifischen Rechtsschutzversicherung stärker in den Fokus. Wenn es um die Abwehr unberechtigter Forderungen, die Klärung von Rückzahlungsansprüchen oder um eine rechtliche Auseinandersetzung mit Zahlungsdienstleistern geht, stoßen allgemeine Versicherungen schnell an ihre Grenzen. Nur eine speziell auf Apotheken zugeschnittene Absicherung deckt auch digital induzierte Rechtskonflikte sinnvoll ab.

Parallel dazu sollten Apotheken die internen Kontrollmechanismen im Umgang mit Rechnungen überdenken. Mehrstufige Freigabeprozesse, Schulungen für Mitarbeitende und technische Schutzmechanismen können helfen, die Gefahr frühzeitig zu erkennen. Rechnungen sollten niemals allein aufgrund von Logo und Layout als authentisch bewertet werden, sondern stets anhand der Domainhistorie und des tatsächlichen Geschäftsverlaufs überprüft werden.

Dass Apotheken gezielt ins Visier digitaler Betrugsversuche geraten, ist kein Zufall. Ihre Sichtbarkeit, ihre Routinen und ihr betriebswirtschaftlicher Alltag machen sie zu attraktiven Angriffszielen. Der aktuelle Fall unterstreicht einmal mehr, wie wichtig präventives Risikomanagement und juristische Absicherung im pharmazeutischen Alltag geworden sind.

Die gezielte Täuschung von Apotheken mit gefälschten Rechnungen ist Ausdruck eines strukturellen Problems, das weit über den Einzelfall hinausweist. Sie zeigt, wie verwundbar selbst gut geführte Betriebe sind, wenn professionelle Täuschung auf betriebliche Routinen trifft. Der wirtschaftliche Schaden durch solche Angriffe lässt sich oft beziffern, der systemische Schaden jedoch ist tiefer: Vertrauen wird untergraben, Ressourcen werden gebunden, und der Druck auf kleine Betriebe steigt weiter.

Die Apothekenbranche arbeitet ohnehin unter zunehmender Regulierung, wirtschaftlicher Belastung und Personalmangel. Dass nun auch noch digitalisierte Betrugsformen gezielt diese strukturellen Schwächen ausnutzen, ist nicht nur ein Risiko für den einzelnen Betrieb, sondern für die Stabilität der wohnortnahen Versorgung insgesamt. Gerade in ländlichen Regionen, in denen eine einzige Apotheke die Grundversorgung sicherstellt, kann ein solcher Vorfall schwerwiegende Folgen haben.

Dass Täter mit Hilfe gefälschter Rechnungen gezielt Gewerbetreibende angreifen, ist ein Zeichen für eine rechtsfreie Grauzone im digitalen Raum, die bislang nur unzureichend politisch adressiert wird. Die Strafverfolgung solcher Fälle ist oft langwierig, länderübergreifend schwierig und scheitert nicht selten an fehlenden Ressourcen. Dabei wäre gerade hier eine stärkere Koordination zwischen Datenschutzbehörden, Strafverfolgern und Fachverbänden notwendig, um Betroffene besser zu schützen und Täterkreise wirksamer zu zerschlagen.

Doch auch die Betriebe selbst tragen Verantwortung. Wer keine klaren Prozesse zur Rechnungsprüfung etabliert, wer keine Sensibilisierung der Mitarbeitenden vornimmt oder auf branchenspezifische Rechtsschutzlösungen verzichtet, nimmt vermeidbare Risiken in Kauf. Die Vorstellung, dass ein kleiner Rechnungsbetrag harmlos sei, ist gefährlich naiv. Es geht nicht nur um das Geld, sondern um den Missbrauch von Vertrauen und Strukturen.

Es braucht deshalb eine doppelte Antwort: Die Apotheke als Betrieb muss sich professioneller gegen digitale Täuschung absichern, und der Gesetzgeber muss digitale Wirtschaftskriminalität entschlossener verfolgen. Andernfalls bleiben Apotheken leichte Beute in einem zunehmend aggressiven digitalen Ökosystem. Wer sie schwächt, gefährdet letztlich die Versorgung aller.

Versorgungswerke schwächeln durch Zinswende und hohe Abschreibungen

Die langjährige Stabilität vieler berufsständischer Versorgungswerke gerät zunehmend ins Wanken. Was über Jahrzehnte als verlässliche Absicherung für Apothekerinnen und Apotheker galt, wird nun durch die Folgen der Zinswende und massiver Wertberichtigungen auf Kapitalanlagen infrage gestellt. Die jüngsten Entwicklungen haben eine Debatte über die Tragfähigkeit des Systems ausgelöst. Besonders betroffen sind Einrichtungen mit einem hohen Anteil an illiquiden oder zinssensiblen Anlagen, deren Buchwerte zuletzt drastisch gefallen sind.

So geriet etwa die Apothekerversorgung Schleswig-Holstein mit zweistelligen Millionenabschreibungen in den Fokus. Auch andere Versorgungswerke mussten Verluste auf Beteiligungen und Immobilien ausweisen, darunter in Bayern und Hessen. Diese bilanziellen Korrekturen spiegeln Marktverwerfungen wider, die durch gestiegene Zinsen, fallende Immobilienpreise und wirtschaftliche Unsicherheiten ausgelöst wurden. Während laufende Rentenzahlungen bislang nicht unmittelbar betroffen sind, rücken künftige Leistungszusagen und der Handlungsspielraum der Einrichtungen in den Blick.

Der Rückgang der Marktwerte betrifft vor allem Anlagen, die in der Zeit der Nullzinsen erworben wurden. Langlaufende Anleihen verlieren bei steigenden Marktzinsen buchhalterisch an Wert, obwohl sie planmäßig weiter verzinst werden. Gleichzeitig geraten Immobilienfonds durch sinkende Bewertungen und erschwerte Refinanzierungen unter Druck. Für die Versorgungswerke entsteht so eine doppelte Herausforderung: Sie müssen ihre Bestände neu bewerten, ohne dabei die langfristige Finanzierbarkeit ihrer Leistungen zu gefährden.

Für Apothekenbetreiber hat diese Entwicklung direkte wie indirekte Konsequenzen. Wer seine Altersvorsorge nahezu vollständig auf das Versorgungswerk stützt, muss sich mit möglichen Leistungskürzungen oder stagnierenden Renten auseinandersetzen. Gleichzeitig können steigende Beitragssätze oder geringere Ausschüttungen künftiger Kapitalerträge die finanzielle Planung erschweren. Betriebswirtschaftlich stellt sich die Frage, ob zusätzliche private Rücklagen oder alternative Vorsorgestrategien nötig werden.

Zudem haben viele Apothekenleiter eine Doppelfunktion: Als Arbeitgeber führen sie Beiträge für ihre angestellten Approbierten ab, als Selbstständige sind sie selbst Mitglieder der Versorgungseinrichtungen. Die doppelte Betroffenheit verlangt erhöhte Aufmerksamkeit bei der Prüfung der wirtschaftlichen Tragfähigkeit dieser Systeme. Wer heute investiert, sollte genau wissen, ob die Versorgungswerke über tragfähige Strategien verfügen, um mit schwankenden Märkten und steigenden Anforderungen zurechtzukommen.

Angesichts des strukturellen Wandels in der Pharmabranche und wachsender Unsicherheiten in der Gesundheitsfinanzierung ist es unerlässlich, die eigenen Versorgungsansprüche regelmäßig zu überprüfen. Die scheinbare Sicherheit berufsständischer Versorgung darf nicht zu falscher Sorglosigkeit führen. Ein realistischer Blick auf Kapitalstruktur, Anlagepolitik und Reaktionsfähigkeit des jeweiligen Versorgungswerks wird zur Pflichtaufgabe für alle, die langfristig auf Stabilität angewiesen sind.

Die anhaltende Vertrauenskrise in die Stabilität der Versorgungswerke markiert mehr als nur eine finanzielle Schieflage einzelner Einrichtungen. Sie offenbart ein systemisches Problem, das lange durch Zinsillusionen verdeckt war. Jahrzehntelang profitierten die berufsständischen Versorgungseinrichtungen von kalkulierbaren Renditen auf festverzinsliche Papiere. Als dieses Fundament unter den Füßen wegbrach, reagierten viele mit riskanteren Anlageformen, ohne dass deren Bewertungsrisiken ausreichend berücksichtigt wurden. Der Preis dieser Übergangsphase wird jetzt in Form von Abschreibungen sichtbar.

Verantwortungsträger in Politik und Standesvertretungen haben zu lange an der Illusion eines nahezu unerschütterlichen Systems festgehalten. Statt sich frühzeitig auf neue Realitäten einzustellen, dominierte die Hoffnung, dass der Kapitalmarkt sich von selbst wieder stabilisiert. Die jetzt notwendige Bilanzkorrektur kommt nicht überraschend, aber sie trifft auf eine Berufsgruppe, die ihre Alterssicherung oft weitgehend an ein einziges System geknüpft hat. Diese strukturelle Einseitigkeit rächt sich nun.

Für Apothekeninhaber bedeutet das eine Zäsur. Sie müssen nicht nur mit potenziellen Leistungseinbußen rechnen, sondern ihre gesamte betriebliche und persönliche Vorsorgestrategie auf den Prüfstand stellen. Es wäre fahrlässig, sich weiterhin ausschließlich auf das Versorgungswerk zu verlassen. Parallelstrategien werden zur neuen Normalität – sei es durch private Vorsorge, Beteiligungen oder betrieblich organisierte Zusatzlösungen.

Gleichzeitig offenbart die Lage ein Gerechtigkeitsproblem. Jüngere Mitglieder zahlen in ein System ein, dessen langfristige Rücklagen auf tönernen Füßen stehen. Die intergenerationelle Balance droht zu kippen. Ohne klare Reformen in der Anlagestrategie und strukturelle Anpassungen bei den Leistungszusagen wird das Vertrauen in die Institution nachhaltig erschüttert. Der Status quo ist nicht haltbar, und das Eingeständnis dieser Tatsache wäre der erste Schritt zu einer zukunftsfähigen Neuausrichtung.

Die Versorgungswerke stehen an einem Scheideweg. Ihre Fähigkeit, stabil durch unsichere Zeiten zu steuern, hängt nun nicht mehr nur von Marktentwicklungen ab, sondern vor allem von ihrem Mut zur Selbstkorrektur. Wer jetzt Transparenz verweigert oder Risiken kleinredet, gefährdet nicht nur Kapital, sondern das Vertrauen einer ganzen Berufsgruppe.

EuGH untersagt Gesundheitswerbung für pflanzliche Inhaltsstoffe – Botanical Claims sind ohne EU-Zulassung nicht länger zulässig

Der Europäische Gerichtshof hat die rechtlichen Grenzen für gesundheitsbezogene Werbung mit pflanzlichen Inhaltsstoffen in Nahrungsergänzungsmitteln neu gezogen. In einem Urteil gegen einen Hersteller aus Hamburg stellte das Gericht klar, dass Aussagen zur gesundheitlichen Wirkung von Botanicals wie Safranextrakt oder Ginkgo unzulässig sind, solange sie nicht von der Europäischen Kommission geprüft und offiziell genehmigt wurden. Damit endet ein jahrelanger Schwebezustand, der besonders den boomenden Markt außerhalb der Apotheke betraf.

Konkret ging es im Verfahren um ein Produkt der Firma Novel Nutriology, das mit stimmungsaufhellenden und stressreduzierenden Wirkungen beworben wurde. Grundlage war eine firmenfinanzierte Untersuchung an fünfzig Personen, bei der eine verbesserte Stimmung und Schlafqualität festgestellt worden sein sollen. Der Verband Sozialer Wettbewerb sah in den Angaben einen klaren Verstoß gegen die Health-Claims-Verordnung der EU und klagte. Sowohl das Landgericht als auch das Oberlandesgericht Hamburg gaben dem Verband recht.

Die Health-Claims-Verordnung aus dem Jahr 2006 verpflichtet Hersteller dazu, gesundheitsbezogene Aussagen zu Lebensmitteln nur dann zu verwenden, wenn sie wissenschaftlich belegt und von der EU-Kommission zugelassen sind. Während über zweihundert Health Claims für Vitamine und Mineralstoffe bereits genehmigt wurden, fehlen entsprechende Freigaben für pflanzliche Inhaltsstoffe. Zwar wurden tausende Anträge zur Aufnahme von Botanicals gestellt, doch hat die Kommission deren Bearbeitung auf unbestimmte Zeit ausgesetzt. Viele Hersteller nutzten diese Untätigkeit, um ihre Aussagen weiter zu verwenden.

Der EuGH hat dieser Praxis nun ein Ende gesetzt. In seinem Urteil stellt er klar, dass Aussagen zu Pflanzenextrakten ohne offizielle Genehmigung nicht erlaubt sind. Nur wenn ein Antrag bereits vor dem Stichtag im Januar 2008 gestellt wurde, gilt eine Übergangsregelung. Im aktuellen Fall traf dies nicht zu. Das Gericht folgt damit der Linie der Vorinstanzen und stärkt den Verbraucherschutz.

Das Urteil hat weitreichende Konsequenzen für die Anbieter pflanzlicher Nahrungsergänzungsmittel. Die bisherige Grauzone wird beseitigt, und nicht zugelassene Werbeaussagen müssen aus dem Verkehr gezogen werden. Für Hersteller bedeutet das erhebliche Einschränkungen in der Produktkommunikation. Bereits in der Vergangenheit waren ähnliche Klagen großer Phytohersteller wie Bionorica oder Schwabe gescheitert. Der EuGH hatte ihre Klagen wegen fehlender Klagebefugnis oder formaler Mängel abgewiesen.

Die Entscheidung bringt Klarheit in ein seit fast zwei Jahrzehnten ungelöstes Problem der europäischen Lebensmittelregulierung. Ob die EU-Kommission ihre Prüfverfahren für pflanzliche Inhaltsstoffe künftig wieder aufnehmen wird, bleibt offen. Bis dahin gilt für den gesamten Markt: Ohne wissenschaftliche Zulassung keine gesundheitsbezogene Aussage.

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs ist längst überfällig. Es beendet eine Phase regulatorischer Beliebigkeit, in der Pflanzenextrakte unter dem Deckmantel der Natürlichkeit mit gesundheitsbezogenen Versprechen vermarktet wurden, ohne dass diese wissenschaftlich validiert oder rechtlich zugelassen waren. Damit zieht der EuGH eine klare Linie zwischen Werbung und evidenzbasierter Kommunikation und setzt ein wichtiges Signal für den Verbraucherschutz.

Jahrelang konnten Hersteller pflanzlicher Nahrungsergänzungsmittel davon profitieren, dass die EU-Kommission ihre Prüfverfahren für Botanicals auf Eis gelegt hatte. Sie füllten diese Lücke mit vagen, emotional aufgeladenen Aussagen, die dem wissenschaftlichen Anspruch der Health-Claims-Verordnung diametral entgegenstehen. Die Hoffnung, sich durch regulatorische Untätigkeit dauerhafte Freiheiten zu sichern, war aus juristischer Sicht von Anfang an fragwürdig. Der EuGH hat diesem Missverständnis nun mit der gebotenen Deutlichkeit widersprochen.

Politisch zeigt das Urteil ein strukturelles Versäumnis der EU-Kommission. Es ist nicht nachvollziehbar, warum seit fast zwei Jahrzehnten keine einheitliche Bewertung pflanzlicher Health Claims erfolgt ist. Statt wissenschaftlich fundierter Klarheit herrschte ein Zustand administrativer Blockade, der weder Herstellern noch Konsumenten diente. Die Folge war ein unregulierter Graubereich, in dem Marketing oft die Oberhand über medizinische Validität gewann.

Gesellschaftspolitisch lässt sich die Entscheidung als Korrektiv gegen den Trend zur Gesundheitsversprechung im Lifestyle-Gewand deuten. Nahrungsergänzungsmittel, die emotionales Gleichgewicht, besseren Schlaf oder Stressreduktion versprechen, appellieren an diffuse Bedürfnisse in einer zunehmend überforderten Gesellschaft. Gerade deshalb ist es notwendig, dass regulatorische Instanzen wie der EuGH hier mit Klarheit reagieren und nicht die Illusion therapeutischer Wirkung zulassen, wo nur eine Werbebotschaft steht.

Das Urteil verpflichtet nicht nur Hersteller zur Zurückhaltung, sondern fordert auch politische Verantwortung ein. Die EU-Kommission steht in der Pflicht, ihre Verfahren zur Bewertung von Botanicals wieder aufzunehmen und nachvollziehbare Maßstäbe zu setzen. Ein Gesundheitssystem, das mit evidenzbasierten Standards arbeitet, darf den Wachstumsmarkt pflanzlicher Produkte nicht länger regulatorisch ignorieren. Denn was für Vitamine gilt, muss auch für Safranextrakt und Ginkgo gelten: Nur was geprüft ist, darf versprochen werden.

Pflanzliche Stoffe dürfen nicht länger mit Wirkung beworben werden

Der Europäische Gerichtshof hat mit einem richtungsweisenden Urteil zur Bewerbung pflanzlicher Stoffe in Lebensmitteln eine langjährige rechtliche Unsicherheit beendet. Hersteller von sogenannten Botanicals dürfen gesundheitsbezogene Aussagen nur dann verwenden, wenn eine wissenschaftliche Bewertung durch die zuständigen EU-Gremien erfolgt ist und deren Ergebnis die jeweilige Wirkung bestätigt. Das Gericht stellte klar, dass die seit Jahren bestehende Übergangsregelung nicht dazu berechtigt, unbelegte Aussagen dauerhaft weiterzuverwenden. Die Entscheidung hat weitreichende Folgen für Hersteller von Nahrungsergänzungsmitteln, die bislang mit gesundheitsbezogenen Versprechen werben konnten, obwohl kein eindeutiger Wirksamkeitsnachweis vorlag.

Konkret ging es um die Frage, ob die Übergangsregelung zur Health-Claims-Verordnung als rechtliche Grundlage für Aussagen über eine angeblich gesundheitsfördernde Wirkung pflanzlicher Stoffe genügt. Der EuGH stellte fest, dass dies nicht der Fall sei, solange keine abschließende Prüfung und positive Bewertung erfolgt ist. Verbraucher könnten andernfalls durch Werbeaussagen getäuscht werden, die wissenschaftlich nicht gestützt sind. Das Gericht betonte, dass eine solche Irreführung nicht durch regulatorische Zwischenlösungen legitimiert werden dürfe. Der rechtliche Maßstab bleibe die belegte Aussagekraft, nicht das wirtschaftliche Interesse an vermarktungsfähigen Formulierungen.

Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie begrüßt das Urteil, da es die Position von Arzneimittelherstellern stärkt, die pflanzliche Wirkstoffe auf Basis belastbarer Studien einsetzen und vertreiben. Im Gegensatz zu Nahrungsergänzungsmitteln durchlaufen pflanzliche Arzneimittel ein strenges Zulassungsverfahren mit verbindlichen Anforderungen an Wirksamkeit und Sicherheit. Die Entscheidung des EuGH bringt somit nicht nur mehr Klarheit für Verbraucher, sondern auch fairere Marktbedingungen für Unternehmen, die regulatorischen Standards folgen.

Auch wenn die Übergangsregelung formal bestehen bleibt, wurde ihr faktischer Geltungsbereich durch die Klarstellung des Gerichts erheblich eingeschränkt. Nationale Behörden könnten sich nun gestärkt sehen, gegen irreführende Produktversprechen auf pflanzlicher Basis entschlossener vorzugehen. Die Entscheidung dürfte Auswirkungen auf zahlreiche Produkte haben, die bisher mit Anspielungen auf Gesundheitsnutzen am Markt geblieben sind. Damit schärft der EuGH die Abgrenzung zwischen medizinisch wirksamen Präparaten und vermarkteten Alltagsprodukten, die lediglich mit einem gesundheitsnahen Image operieren.

Das Urteil fügt sich in eine Reihe von Entscheidungen ein, die das Spannungsverhältnis zwischen freier Produktvermarktung und Verbraucherschutz zugunsten der wissenschaftlich fundierten Information verschieben. Für die Pharmabranche bedeutet dies eine Bestätigung ihres Qualitätsanspruchs, für Hersteller mit werblich motivierten Health Claims ohne Substanz eine deutliche Begrenzung ihrer Spielräume.

Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs markiert einen Wendepunkt im regulatorischen Umgang mit pflanzlichen Stoffen, die unter dem Begriff Botanicals bisher weitgehend in einer rechtlichen Grauzone agierten. Über Jahre hinweg nutzten Hersteller von Nahrungsergänzungsmitteln eine unklare Übergangsregelung, um gesundheitsbezogene Aussagen in ihrer Werbung zu platzieren, ohne dafür wissenschaftliche Nachweise erbringen zu müssen. Dass diese Praxis nun rechtlich in ihre Schranken gewiesen wurde, ist nicht nur ein Erfolg für den Verbraucherschutz, sondern auch ein überfälliger Schritt zur Wahrung der Glaubwürdigkeit öffentlicher Gesundheitskommunikation.

Das Urteil korrigiert eine Entwicklung, in der wirtschaftliche Interessen allzu oft Vorrang vor belegbaren Fakten erhielten. In einem Marktumfeld, das auf wachsende Gesundheitsängste und das Bedürfnis nach natürlicher Unterstützung reagiert, wurden vermeintlich sanfte Mittel als gesundheitlich wirksam präsentiert, ohne sich der Prüfung durch etablierte Verfahren zu unterziehen. Dieser Widerspruch zwischen Werbebotschaft und evidenzbasierter Aussagekraft ist nicht nur ein juristisches Problem, sondern auch ein strukturelles Defizit in der Regulierung von Verbraucherprodukten. Der EuGH hat nun klargestellt, dass wissenschaftliche Validität kein optionaler Luxus, sondern regulatorische Voraussetzung sein muss.

Besonders bemerkenswert ist, dass das Urteil auch eine gesellschaftspolitische Signalwirkung entfaltet. Es verdeutlicht, dass das Vertrauen der Bevölkerung in Gesundheitsinformationen nur dann erhalten bleibt, wenn regulatorische Instanzen konsequent gegen Desinformation vorgehen. Werbung für Pflanzenextrakte mit vagen Versprechen untergräbt langfristig nicht nur den Verbraucherschutz, sondern auch das Ansehen glaubwürdiger medizinischer Produkte. Diese Verwischung der Grenzen zwischen zugelassenem Arzneimittel und vermarktbarem Gesundheitsversprechen gefährdet die informierte Entscheidung der Bürgerinnen und Bürger.

Verantwortungsträger in Politik und Behörden müssen nun sicherstellen, dass die in Luxemburg formulierten Leitlinien auch auf nationaler Ebene konsequent umgesetzt werden. Dies betrifft nicht nur Marktüberwachungsbehörden, sondern auch die Gesetzgebung, die zu lange an halbherzigen Kompromissen festhielt. Nur eine eindeutige Trennung zwischen Nahrungsergänzung und Arzneimittel kann verhindern, dass wissenschaftlich fundierte Standards weiter ausgehöhlt werden. Das Urteil des EuGH ist deshalb nicht nur ein juristisches Korrektiv, sondern auch ein Appell an die regulatorische Selbstbehauptung des Rechtsstaats gegenüber den Strategien einer ökonomisch motivierten Desinformation.

Wer künftig mit Gesundheit wirbt, muss sich der Verantwortung stellen, diese Aussagen belegen zu können. Alles andere ist Irreführung – und die hat in einem regulierten Binnenmarkt keinen Platz.

Apotheken brauchen Rechtsschutz für ihre wirtschaftliche Resilienz

Apotheken sehen sich im täglichen Betrieb mit einer Vielzahl rechtlicher Risiken konfrontiert. Von Streitigkeiten mit Krankenkassen über arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen bis hin zu komplexen Datenschutzfragen reicht das Spektrum potenzieller Konfliktfelder. Inhaberinnen und Inhaber müssen nicht nur die medizinische Versorgung sicherstellen, sondern gleichzeitig auch juristische Auseinandersetzungen meistern, die mitunter existenzbedrohende Ausmaße annehmen können. Rechtsschutzversicherungen sind deshalb längst kein Zusatzinstrument mehr, sondern ein integraler Bestandteil moderner betrieblicher Vorsorge.

Besonders häufig geraten Apotheken in Konflikt mit Krankenkassen, etwa bei Retaxationen, die ohne Vorwarnung hohe Summen betreffen können. Auch Verstöße gegen die umfangreichen Dokumentationspflichten im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes oder formale Fehler bei pharmazeutischen Dienstleistungen können juristische Konsequenzen nach sich ziehen. In solchen Fällen hilft ein umfassender Rechtsschutz, rechtzeitig anwaltliche Unterstützung zu erhalten und im Ernstfall eine gerichtliche Klärung durchzusetzen. Dabei kommt es auf die richtige Vertragsgestaltung ebenso an wie auf die Auswahl spezialisierter Versicherungsangebote, die branchenspezifische Risiken abdecken.

Darüber hinaus spielen arbeitsrechtliche Fragen eine zunehmend zentrale Rolle. Kündigungsschutzklagen, Streitigkeiten über Arbeitsverträge oder Konflikte bei krankheitsbedingten Ausfällen können ohne juristische Beratung schnell eskalieren. Auch hier ist ein solider Rechtsschutz entscheidend, um sich im arbeitsgerichtlichen Verfahren professionell verteidigen zu können. Inhaber tragen dabei nicht nur Verantwortung für sich selbst, sondern auch für die wirtschaftliche Existenz ihrer Angestellten und die Stabilität des gesamten Betriebs.

Ein weiterer juristischer Brennpunkt betrifft die Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung. Schon kleine Versäumnisse bei der Datenverarbeitung können Bußgelder nach sich ziehen oder Abmahnungen durch externe Stellen zur Folge haben. Angesichts der hohen Anforderungen an den Umgang mit sensiblen Gesundheitsdaten ist rechtliche Beratung bei Datenschutzfragen für Apothekenbetriebe unverzichtbar geworden.

Auch Mietrechtsstreitigkeiten, Auseinandersetzungen mit Zulieferern oder Fragen der berufsrechtlichen Zulässigkeit von Werbung oder Außendarstellung können den Gang zum Anwalt erfordern. Je nach Fallhöhe und Dauer summieren sich die Kosten schnell. Ein belastbarer Rechtsschutz verhindert, dass solche Verfahren zur wirtschaftlichen Belastungsprobe werden und ermöglicht eine konsequente Wahrnehmung eigener Rechte.

Damit Apothekeninhaber den passenden Schutz erhalten, müssen sie auf individuelle Vertragsgestaltung achten. Allgemeine Rechtsschutzpakete greifen oft zu kurz und lassen branchenspezifische Risiken unberücksichtigt. Sinnvoll sind Tarife mit Bausteinen für Berufsrecht, Sozialrecht, Arbeitsrecht und Vertragsrecht, ergänzt durch Strafrechtsschutz bei Vorwürfen im Zusammenhang mit der Berufsausübung. Wer frühzeitig vorsorgt, verhindert nicht nur wirtschaftliche Schäden, sondern schützt auch seine Handlungsfähigkeit im Gesundheitswesen.

Die juristische Absicherung von Apotheken ist längst kein Randthema mehr, sondern ein zentraler Bestandteil betrieblicher Resilienz. Die Zeiten, in denen Inhaber Streitigkeiten im Rahmen kollegialer Verständigung oder durch gelegentliche anwaltliche Unterstützung regeln konnten, sind vorbei. Heute sehen sich Apotheken einem komplexen Regelwerk gegenüber, das von Retaxationen über Arbeitsrecht bis hin zu Datenschutz eine breite Angriffsfläche bietet. Wer diesem Druck ohne fundierte rechtliche Absicherung begegnet, riskiert nicht nur hohe Kosten, sondern auch die Substanz seines Betriebs.

Verantwortlich für diese Entwicklung ist nicht zuletzt die Überregulierung im Gesundheitswesen, die Apotheken zu juristischen Hochrisikozonen gemacht hat. Jede neue Dienstleistung, jedes neue Dokumentationsmodul birgt die Gefahr formaler Fehler, die empfindliche Sanktionen nach sich ziehen können. Die zuständigen Behörden und Kassen agieren dabei oft mit einer bürokratischen Härte, die keinen Raum für Kulanz lässt. Apotheken sind durch diese Praxis strukturell benachteiligt und auf sich allein gestellt. Ein wirksamer Rechtsschutz ist deshalb kein Luxus, sondern ein Werkzeug zur Wahrung der Gleichwertigkeit im Konflikt.

Dass Rechtsschutz für Apotheken nicht flächendeckend Standard ist, liegt an einem grundlegenden Missverständnis: Viele Inhaber unterschätzen die juristische Komplexität ihres Berufsalltags oder vertrauen auf die Trägheit des Systems. Dabei ist längst das Gegenteil der Fall. Die zunehmende Digitalisierung, die Ausweitung der Überwachungspflichten und die scharfe Konkurrenz durch Online-Anbieter erhöhen den Druck auf Vor-Ort-Apotheken erheblich. Wer sich nicht rechtlich absichert, läuft Gefahr, im Ernstfall weder die Ressourcen noch die Expertise zu haben, um sich angemessen zu verteidigen.

Gleichzeitig versagen auch die politischen Entscheidungsträger darin, die strukturellen Risiken für Apotheken zu minimieren. Anstatt ein verlässliches Umfeld für selbstständige Heilberufler zu schaffen, werden rechtliche Anforderungen weiter verschärft, ohne Rücksicht auf die tatsächliche Umsetzbarkeit. Die Folge ist eine Schieflage, in der die Verantwortung für Rechtssicherheit vollständig auf die Betriebe abgewälzt wird. In diesem Kontext ist der Rechtsschutz nicht nur betriebliche Notwehr, sondern Ausdruck eines strukturellen Ungleichgewichts, das politische Aufmerksamkeit verdient.

Wer Apotheken stärken will, muss daher auch über ihre rechtliche Absicherung sprechen. Rechtsschutz ist keine Absicherung gegen eigene Fehler, sondern eine Verteidigung gegen systemische Zumutungen. Er ist das notwendige Korrektiv in einem Gesundheitsmarkt, der die Rechtsstellung der Apotheken zunehmend untergräbt. Es ist an der Zeit, diese Realität anzuerkennen und den Rechtsschutz nicht länger als optionales Extra, sondern als betriebliche Grundausstattung zu begreifen. Nur so bleibt die wohnortnahe Arzneimittelversorgung auch in Zukunft rechtlich wehrfähig.

Shop Apotheke ruft zu Hause an und verunsichert treue Kundschaft

Ein überraschender Anruf sorgt in Erzhausen für Aufsehen. Eine langjährige Kundin der Heegbach Apotheke wurde auf ihrem privaten Festnetzanschluss von der Shop Apotheke kontaktiert. Der Mitarbeiter des Versandhändlers wies sie darauf hin, dass sie ihre Rezepte künftig auch bequem dort einlösen könne. Die Kundin zeigte sich irritiert und wandte sich an Dr. Nojan Nejatian, den Inhaber ihrer Stammapotheke. Dieser reagierte mit deutlicher Kritik. Für ihn ist der Vorfall ein gezielter Versuch, die Kundin abzuwerben. Besonders brisant ist die Frage, wie der Versandhändler an die Telefonnummer der Kundin gelangte.

Der Fall hat überregionale Relevanz, da er ein grundsätzliches Spannungsfeld im Wettbewerb zwischen Vor-Ort-Apotheken und Onlineversendern offenlegt. Während lokale Apotheken auf persönliche Bindung und Beratung setzen, dringen digitale Anbieter offenbar auch in den direkten Kundenkontakt vor. Eine telefonische Ansprache wirkt im Gesundheitsbereich besonders sensibel, weil sie Vertrauen voraussetzt und oft mit dem Eindruck eines offiziellen oder medizinisch notwendigen Gesprächs verbunden wird.

Rechtlich steht die Nutzung personenbezogener Daten ohne ausdrückliche Einwilligung unter strengen Bedingungen. Die betroffene Kundin konnte sich nicht erklären, wie ihre Festnetznummer in die Hände der Shop Apotheke gelangt sein könnte. Auch der Inhaber der Heegbach Apotheke sieht hierin eine schwerwiegende Verletzung von Kundenbeziehungen und möglicherweise datenschutzrechtlicher Vorschriften.

Sollte sich herausstellen, dass systematisch Telefonnummern ohne vorherige Zustimmung verwendet werden, könnte dies kartellrechtliche und wettbewerbsrechtliche Fragen aufwerfen. Apothekenbetreiber sind angesichts solcher Entwicklungen gut beraten, ihre Stammkundschaft zu sensibilisieren und ihre Datenschutzpraxis transparent zu kommunizieren. Auch juristische Schritte wären im Falle eines nachweisbaren Verstoßes nicht ausgeschlossen.

Für den stationären Apothekenbetrieb bedeutet der Vorfall mehr als nur einen möglichen Verlust einer Kundin. Er steht sinnbildlich für eine zunehmende Verdrängung der persönlichen Versorgung durch automatisierte oder aggressive Strategien im digitalen Raum. Die Zukunft der Arzneimittelversorgung könnte davon abhängen, ob Kundennähe durch Technologie ergänzt oder von ihr verdrängt wird.

Der Versuch eines Versandhändlers, eine Stammkundin telefonisch zur Nutzung seiner Plattform zu bewegen, mag zunächst wie ein Einzelfall erscheinen. Doch in Wirklichkeit steht er für eine stille Verschiebung der Spielregeln in der Arzneimittelversorgung. Wenn der persönliche Raum des Patienten zur Verkaufsfläche wird, gerät das Gleichgewicht zwischen Dienstleistung und Marktinteresse aus den Fugen. Apotheken vor Ort leben vom Vertrauen, das über Jahre aufgebaut wird. Dieses Vertrauen lässt sich nicht durch Algorithmus oder Rabatt ersetzen, sondern gründet auf Nähe, Verantwortung und Erfahrung.

Die direkte Kontaktaufnahme durch ein kommerzielles Unternehmen wirft deshalb nicht nur datenschutzrechtliche Fragen auf. Sie berührt das Grundverständnis der pharmazeutischen Betreuung. Wer eine Festnetznummer nutzt, ohne deren Herkunft offenzulegen, bewegt sich nicht nur auf dünnem juristischen Eis, sondern riskiert auch die Glaubwürdigkeit des gesamten Systems. In einem sensiblen Bereich wie der Arzneimittelversorgung ist Zurückhaltung keine Option, sondern Pflicht.

Verantwortung tragen hier nicht nur die Unternehmen, sondern auch die Gesetzgeber. Wenn sich Strukturen entwickeln, in denen die Grenze zwischen Gesundheitsdienstleistung und Absatzmarkt verwischt, braucht es klare Leitplanken. Die Einhaltung des Datenschutzes darf nicht der Selbstkontrolle von Plattformanbietern überlassen bleiben.

Für die Vor-Ort-Apotheken ist der Fall Mahnung und Auftrag zugleich. Der persönliche Kontakt zur Kundschaft ist ihr stärkstes Kapital. Er muss verteidigt, gepflegt und geschützt werden. Das setzt voraus, dass Apotheken nicht nur auf Reaktion setzen, sondern aktiv ihre Rolle als unabhängige Gesundheitsdienstleister kommunizieren. Wo Nähe nicht mehr selbstverständlich ist, muss sie als Wert sichtbar gemacht werden.

Der strukturelle Wandel im Apothekenwesen darf nicht dazu führen, dass der Mensch zum Zielobjekt datengetriebener Kampagnen wird. Die Debatte über den richtigen Umgang mit sensiblen Informationen ist überfällig. Wer sie weiter aufschiebt, riskiert den Verlust einer Versorgungsform, die mehr ist als nur Logistik – sie ist Teil der sozialen Infrastruktur.

Immer mehr Apotheken schließen in Westfalen ohne politische Hilfe

In Oer-Erkenschwick droht die medizinische Basisversorgung ins Wanken zu geraten. Bei einem Krisengespräch im Rathaus informierten die Apothekeninhaber Katrin Beier und Niko Perpinias gemeinsam mit dem CDU-Bundestagsabgeordneten Lars Ehm und Bürgermeister Carsten Wewers über die dramatische Entwicklung. Von den sieben Apotheken, die derzeit die Stadt mit rund 31000 Einwohnern versorgen, steht fast die Hälfte vor der Schließung. Als zentrale Ursache nannten die Beteiligten eine seit zwanzig Jahren stagnierende staatliche Vergütung bei gleichzeitig massiv steigenden Personal- und Sachkosten. Der wirtschaftliche Druck sei inzwischen so groß, dass viele Betriebe nur noch durch Selbstausbeutung existierten.

Wie Jan Harbecke vom Apothekerverband Westfalen-Lippe erläuterte, sei im Kreis Recklinghausen in den letzten zwei Jahrzehnten fast jede dritte Apotheke geschlossen worden. Der Trend setze sich bundesweit fort. Rund zehn Prozent der Apotheken arbeiteten defizitär, ein weiteres Viertel sei wirtschaftlich bedroht. Die Versorgung sei unter diesen Bedingungen nicht mehr sicherzustellen. Besonders bei Nacht- und Notdiensten sowie in Quartieren ohne eigene Apotheken seien die Belastungen für die verbliebenen Betriebe bereits heute spürbar. Warteschlangen am Tag und lange Wege in der Nacht würden zur Regel.

Ein zentrales Problem liegt in der staatlich regulierten Preisstruktur. Während die Apotheken feste Preise für verschreibungspflichtige Medikamente einhalten müssen, steigen die Betriebskosten kontinuierlich. Personalkosten haben sich in zehn Jahren um 75 Prozent erhöht, die Sachkosten um mehr als 40 Prozent. Eine Weitergabe an Verbraucher ist ausgeschlossen. Hinzu kommen zusätzliche Belastungen durch Bürokratie und gesetzliche Verpflichtungen. Apotheken sind verpflichtet, Nacht- und Notdienste zu leisten, individuelle Rezepturen herzustellen und auch bei Lieferengpässen mit Alternativlösungen einzugreifen. Diese Leistungen werden mit minimalen Pauschalen vergütet, die kaum die realen Aufwände abdecken.

Lars Ehm, der vor seiner Bundestagskarriere elf Jahre im Gesundheitsministerium von Nordrhein-Westfalen tätig war, hob die Bedeutung des Apothekennetzes für die Krisenbewältigung in der Pandemie hervor. Dieses Netz sei unverzichtbar für ein belastbares Gesundheitssystem. Wenn es einmal zerstört sei, könne es nicht kurzfristig neu aufgebaut werden. Deshalb dürfe man keine weitere Zeit verlieren. Die neue schwarz-rote Koalition in Berlin habe im Koalitionsvertrag zwar Maßnahmen zugesagt, darunter eine Anpassung der Vergütung und einen Abbau der Bürokratie. Doch die Zeit dränge, wie auch Bürgermeister Wewers betonte. Ohne sofortige Hilfe stünden viele Betriebe vor dem Aus.

Apothekerin Beier, die ihre Apotheke 2018 gründete, brachte die Lage auf den Punkt. Wenn keine politischen Entscheidungen erfolgen, sei unklar, wie lange sie ihren Betrieb noch aufrechterhalten könne. Die Apothekerinnen und Apotheker erwarten kein Sonderrecht, sondern wirtschaftliche Rahmenbedingungen, die ihre Existenz sichern und die medizinische Grundversorgung dauerhaft gewährleisten. Denn die persönliche Beratung und das Vertrauensverhältnis vor Ort lassen sich weder digitalisieren noch durch Versandhandel ersetzen.

Das Apothekensterben in Oer-Erkenschwick steht exemplarisch für eine strukturelle Schieflage, die längst das ganze Land erfasst hat. Es geht nicht nur um wirtschaftlich angeschlagene Betriebe, sondern um die schleichende Erosion eines zentralen Versorgungspfeilers. Die politisch festgelegte Vergütung bleibt seit zwanzig Jahren nahezu unangetastet, während sich die realen Betriebskosten vervielfacht haben. Diese Asymmetrie hat eine stille Krise ausgelöst, die nun offen zutage tritt. Die Aussage, viele Apotheken überlebten nur durch Selbstausbeutung, ist keine polemische Übertreibung, sondern beschreibt eine gefährliche Realität.

Verantwortlich für diese Entwicklung ist eine jahrelang inkonsequente Gesundheitspolitik, die sich in der Apotheke vor Ort primär als Kostenträger und nicht als Systemgarant betrachtet hat. Während im öffentlichen Diskurs regelmäßig über Ärzte- und Pflegemangel diskutiert wird, bleiben Apotheken vielfach außen vor. Dabei sind sie integraler Bestandteil der Versorgungslandschaft und tragen in akuten Engpässen oft mehr zur Lösung bei als es ihre Entlohnung vermuten lässt. Die Kombination aus bürokratischen Pflichten, personeller Überlastung und unzureichender Vergütung lässt die Apotheken an der Belastungsgrenze operieren.

Gleichzeitig offenbart der Versandhandel die politische Doppelmoral. Während Apotheken vor Ort Gemeinwohlpflichten erfüllen müssen, agieren internationale Anbieter weitgehend unreguliert. Diese ungleiche Wettbewerbsordnung schwächt den lokalen Standort und verschärft den Strukturabbau. Wer die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse sichern will, muss diesen Widerspruch auflösen und Versorgung dort stärken, wo sie täglich gebraucht wird. Apotheken sind mehr als reine Ausgabestellen für Medikamente. Sie sind niedrigschwellige Anlaufstellen mit Vertrauensfunktion und medizinischer Kompetenz.

Die schwarz-rote Bundesregierung hat erkannt, dass Handlungsbedarf besteht. Doch zwischen Koalitionsvertrag und gesetzgeberischer Umsetzung liegt ein gefährliches Zeitfenster. Wenn Reformen zu spät greifen, ist das Netz irreparabel geschwächt. Die Aussage, man könne zerstörte Strukturen nicht kurzfristig wiederaufbauen, ist nicht alarmistisch, sondern faktisch korrekt. Apotheken schließen oft still, sie fehlen dann jedoch laut. Wer politisch glaubwürdig für Versorgungssicherheit eintritt, muss die Apotheke vor Ort als unverzichtbares Fundament behandeln und entsprechend stärken. Andernfalls steht nicht nur die wirtschaftliche Existenz einzelner Inhaber auf dem Spiel, sondern die verlässliche Gesundheitsversorgung ganzer Regionen.

Apotheken geraten durch Plakatwerbung von Onlinehändlern unter Druck

Der Fall der Ruhrland-Apotheke in Oberhausen zeigt exemplarisch, wie aggressiv Versandapotheken inzwischen um Marktanteile werben. Direkt vor dem Eingang der stationären Apotheke wurde ein großformatiges Plakat von Shop Apotheke angebracht, das mit Fernsehmoderator Günther Jauch für die Onlinebestellung von Medikamenten wirbt. Für Apotheker Ihab Alnwakeel ist das mehr als nur geschmacklos. Er empfindet es als gezielte Provokation, insbesondere weil er zuvor ein Kooperationsangebot des Versandhändlers abgelehnt hatte. Die Nähe des Plakats zur Apotheke und die prominente Werbefigur verstärken den Eindruck, dass hier nicht nur um Kunden geworben, sondern ein wirtschaftlicher Gegenspieler bewusst geschwächt werden soll.

Apothekenbetreiber stehen in solchen Situationen vor einer schwierigen rechtlichen Abwägung. Werbung ist grundsätzlich erlaubt, doch wenn diese in einer Weise erfolgt, die auf Marktverdrängung, Verwechslungsgefahr oder gezielte Behinderung hinausläuft, greift das Lauterkeitsrecht. Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb schützt Unternehmerinnen und Unternehmer vor aggressiven oder irreführenden Maßnahmen der Konkurrenz. Im Apothekenkontext bedeutet das, dass etwa Werbeplakate mit suggerierter pharmazeutischer Kompetenz oder unmittelbare Präsenz vor Apotheken unter bestimmten Voraussetzungen angreifbar sein können.

Um in solchen Fällen wirksam und ohne Zeitverlust reagieren zu können, ist eine branchenspezifische Rechtsschutzversicherung mit Wettbewerbsmodul für Apothekenbetriebe von strategischer Bedeutung. Sie deckt nicht nur klassische Streitigkeiten mit Kunden oder Vermietern ab, sondern ermöglicht gezielte rechtliche Schritte gegen unlautere Werbemaßnahmen. Insbesondere das lauterkeitsrechtliche Modul sichert die Möglichkeit, Abmahnungen oder Unterlassungsklagen auf juristisch belastbarem Fundament durchzusetzen, ohne durch hohe Anwalts- und Gerichtskosten abgeschreckt zu werden.

Der Markt für rezeptfreie und rezeptpflichtige Medikamente hat sich in den letzten Jahren massiv in Richtung Online verschoben. Für stationäre Apotheken bedeutet das nicht nur wirtschaftliche Konkurrenz, sondern auch einen zunehmenden Verlust an Sichtbarkeit und Vertrauen. Wenn diese Entwicklung nun auch physisch vor Ort – etwa durch Plakatwerbung direkt vor Apothekeneingängen – spürbar wird, geraten Betriebsinhaberinnen und Betriebsinhaber zusätzlich unter Druck. Der Schutz ihrer wirtschaftlichen Interessen erfordert mehr denn je juristische Professionalität und präventive Absicherung.

Die Investition in eine spezialisierte Rechtsschutzversicherung ist daher kein optionaler Kostenfaktor mehr, sondern betriebswirtschaftlich unverzichtbar. Ohne sie fehlt Apotheken die Möglichkeit, ihre Rechte durchzusetzen und sich gegen eine schleichende Marktverdrängung zu behaupten. Der Fall in Oberhausen ist kein Einzelfall, sondern ein Signal dafür, dass die Auseinandersetzung zwischen Versandhandel und Vor-Ort-Apotheken in eine neue Phase eingetreten ist – sichtbar, rechtlich komplex und für viele Existenzen relevant.

Was sich derzeit vor der Ruhrland-Apotheke in Oberhausen abspielt, ist mehr als eine Anekdote über geschickte Außenwerbung. Es ist ein Sinnbild für ein Machtverhältnis, das sich im Gesundheitswesen zunehmend zugunsten finanzstarker Plattformanbieter verschiebt. Der Versandhandel demonstriert, wie er nicht nur digital, sondern auch physisch in die Versorgungsräume klassischer Apotheken vordringt. Die Nähe des Plakats zum Apothekeneingang ist kein Zufall, sondern Teil einer Strategie, die auf Sichtbarkeit, Irritation und schleichende Marktverlagerung setzt. Dass die Apotheke kurz zuvor ein Kooperationsangebot ablehnte, verstärkt den Verdacht gezielter Marktstörung.

In einem derart kompetitiven Umfeld sind Apotheken nicht nur betriebswirtschaftlich gefordert, sondern auch juristisch. Doch gerade hier zeigt sich ein strukturelles Ungleichgewicht. Während große Plattformen über eigene Rechtsabteilungen verfügen, stehen viele Apotheken ohne spezialisierte rechtliche Absicherung da. Die Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen oder lauterkeitsrechtlichen Abwehrmaßnahmen wird so zur finanziellen Wagnis – und damit de facto zur Unterlassung. Das Lauterkeitsrecht schützt zwar auf dem Papier, doch ohne branchenspezifischen Rechtsschutz bleibt dieses Schutzversprechen weitgehend folgenlos.

Die politischen Verantwortungsträger schauen diesem Prozess bisher weitgehend tatenlos zu. Weder wurden effektive Regulierungsmechanismen geschaffen, die dem stationären Handel faire Wettbewerbsbedingungen garantieren, noch wird das Spannungsfeld zwischen werbebefreitem Apothekenrecht und werbeintensivem Versandhandel konsequent adressiert. Dass der Werbeträger Günther Jauch mit pharmazeutischem Vertrauen aufgeladen wird, ohne vor Ort Verantwortung zu tragen, ist ein weiterer Beleg für die schiefe Optik, in der sich die Branche bewegt.

Was jetzt gebraucht wird, ist ein doppelter Schutz: juristisch durch umfassende Rechtsschutzkonzepte mit Fokus auf Wettbewerbsrecht und politisch durch eine Neubewertung der Werberegeln im Arzneimittelmarkt. Apotheken sind keine gewöhnlichen Einzelhändler, sondern Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge. Wenn ihre Existenz durch aggressive Werbestrategien gefährdet wird, betrifft das nicht nur einzelne Betriebe, sondern die strukturelle Versorgungssicherheit ganzer Regionen. Die aktuelle Situation zeigt, wie schnell wirtschaftlicher Druck in gesellschaftliche Schieflagen umschlagen kann. Davor zu warnen ist Aufgabe der Politik – dagegen vorzugehen ist Pflicht der Apothekerinnen und Apotheker.

Scholz beendet Kanzlerschaft mit stiller letzter Kabinettssitzung

Die Bundesregierung unter Olaf Scholz hat am Dienstag im Kanzleramt ihre voraussichtlich letzte Kabinettssitzung abgehalten. Mit einem schmalen, aber symbolisch aufgeladenen Programm markierte die 131. Sitzung den Schlusspunkt einer Legislaturperiode, die durch multiple Krisen und einen letztlich scheiternden Koalitionsversuch geprägt war. Sechs Tage vor der geplanten Wahl von CDU-Chef Friedrich Merz zum neuen Kanzler beschloss das geschäftsführende Kabinett noch die Rentenerhöhung zum 1. Juli um 3,74 Prozent. Der sozialpolitische Beschluss steht am Ende einer Regierung, deren Handlungsspielräume zuletzt auf formale Pflichterfüllung reduziert waren.

Die Zusammenkunft erfolgte unter Abschiedsvorzeichen. Bereits am 25. März hatte das Regierungsteam intern Abschied genommen. An diesem Tag konstituierte sich der neue Bundestag und versetzte das rot-grüne Minderheitskabinett in den geschäftsführenden Status. Mit dem Bruch der Ampel-Koalition und dem Ausstieg der FDP war die politische Basis der Scholz-Regierung Anfang November entfallen. Seither agierte sie ohne parlamentarische Mehrheit, das Kabinett war auf das Notwendige beschränkt.

Insgesamt 130 reguläre Kabinettssitzungen prägten die Amtszeit von Olaf Scholz. Die längste fand im Sommer 2022 ohne seine Anwesenheit statt. Die kürzeste dauerte fünf Minuten. Die heutige letzte Sitzung schließt diesen Zyklus ab. Während Scholz sein Bundestagsmandat in Potsdam behält und nicht vorzeitig niederlegen will, stehen bei seinen Ministerinnen und Ministern personelle Umbrüche an. Nur Verteidigungsminister Boris Pistorius wird mit hoher Wahrscheinlichkeit auch der kommenden Regierung angehören. Als stabiler Faktor im sicherheitspolitischen Krisenmodus genießt er parteiübergreifend Rückhalt.

Dagegen dürften viele SPD-Minister ausscheiden. Arbeitsminister Hubertus Heil verliert wohl wegen regionaler Parteiproporze seinen Platz im Kabinett, wird aber als neuer Fraktionsvorsitzender gehandelt. Gesundheitsminister Karl Lauterbach muss das Ressort an die CDU abgeben, kann aber sein Direktmandat behalten. Auch Klara Geywitz, Nancy Faeser und Svenja Schulze stehen vor einem ungewissen oder neu zu definierenden politischen Weg. Die Grünen verlassen das Kabinett geschlossen. Außenministerin Annalena Baerbock wechselt an die Spitze der UN-Generalversammlung in New York. Robert Habeck denkt laut über einen Rückzug nach, während Cem Özdemir sich auf die Landtagswahl in Baden-Württemberg vorbereitet. Lisa Paus kehrt ins parlamentarische Alltagsgeschäft zurück.

Volker Wissing, einst Verkehrs- und zuletzt auch kommissarischer Justizminister, verlässt die Politik vollständig. Der ehemalige FDP-Politiker plant die Rückkehr in seinen alten Beruf als Rechtsanwalt. Damit endet auch sein Kapitel als letzter Vertreter der FDP in der Regierung.

Am Abend fliegt Olaf Scholz mit seiner Frau zum Abschiedsessen nach Paris, wo Emmanuel Macron den scheidenden Kanzler empfängt. Es ist der leise Ausklang einer Regierung, deren Start mit hohen Erwartungen verbunden war und deren Ende von politischer Erosion, interner Fragmentierung und externer Krisenbewältigung geprägt wurde. Die Scholz-Regierung verabschiedet sich nicht mit einem großen Paukenschlag, sondern mit einem formalen Akt und einem letzten diplomatischen Gruß.

Die letzte Kabinettssitzung unter Olaf Scholz markiert weit mehr als einen administrativen Schlusspunkt. Sie steht sinnbildlich für eine Regierung, die sich vom Anspruch des Fortschritts zur Realität der Verwaltung durchgekämpft hat. Der Abgang erfolgt sachlich und kontrolliert, beinahe unspektakulär, doch in diesem Schweigen steckt politische Wucht. Denn das Ende der Scholz-Ära ist Ausdruck eines größeren Strukturversagens im parlamentarischen System, das von Blockaden, Koalitionsverschleiß und einem erodierenden Vertrauen in politische Führung gekennzeichnet ist.

Die Scholz-Regierung war nie eine politische Herzensallianz, sondern ein Zweckbündnis. Die Ampel startete ambitioniert, doch zerfiel unter der Last von Konflikten, die nie produktiv kanalisiert wurden. Anstelle eines politischen Neuanfangs stand am Ende eine rot-grüne Minderheitsregierung, die sich auf Übergangsverwaltung beschränkte. Dass ausgerechnet die Rentenerhöhung ihr letzter Beschluss ist, zeigt die Ambivalenz dieses Regierungshandelns: pflichtbewusst und zugleich symbolisch, pragmatisch und politisch ausgehöhlt.

Die personellen Folgen offenbaren ein Regierungsgefüge in Auflösung. Pistorius bleibt als populärer Sicherheitspolitiker gesetzt, Lauterbach verliert sein Ressort trotz Fachkompetenz, die Grünen treten geschlossen ab. Dass Baerbock ausgerechnet bei den Vereinten Nationen eine neue Rolle übernimmt, unterstreicht den internationalen Anspruch bei gleichzeitigem innenpolitischen Bedeutungsverlust. Özdemirs Wechsel nach Stuttgart zeigt, dass Landespolitik attraktiver erscheint als das Ringen in Berlin. Und dass Wissing ohne Parteizugehörigkeit ausscheidet, legt offen, wie brüchig politische Loyalität in Krisenzeiten sein kann.

Olaf Scholz geht ohne Skandal, aber auch ohne Signatur. Seine Kanzlerschaft bleibt eine Epoche des Aushaltens, nicht des Gestaltens. Er hat die Republik nicht zerstört, aber auch nicht bewegt. In einer Zeit, die Führung verlangt hätte, blieb Scholz ein Verwalter der Verhältnisse. Seine letzte Kabinettssitzung ist deshalb keine Zäsur im klassischen Sinn, sondern die leise Konsequenz politischer Ermüdung. Die Verantwortung dafür liegt nicht allein bei ihm, sondern bei einem politischen System, das große Koalitionen scheut, aber in kleinen Bündnissen große Ideen verliert.

SPD gibt grünes Licht für Koalitionsvertrag mit CDU und CSU

Die SPD hat dem Koalitionsvertrag mit CDU und CSU offiziell zugestimmt. In einem Mitgliederentscheid votierten 84,6 Prozent der teilnehmenden Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten für das geplante Regierungsbündnis. Die Beteiligung lag bei über 50 Prozent und wurde als klares Signal innerparteilicher Geschlossenheit gewertet. Mit dieser Zustimmung ist der Koalitionsvertrag nun von allen drei beteiligten Parteien formal angenommen. Die CSU hatte sich bereits am 10. April für den Vertrag ausgesprochen, die CDU folgte wenige Tage später. Damit steht der Kanzlerwahl am 6. Mai nichts mehr im Weg.

Bis dahin soll das neue Bundeskabinett vollständig benannt sein. Während CDU und CSU ihre Ministerinnen und Minister bereits Anfang der Woche präsentiert haben, will die SPD ihre Besetzung am 5. Mai bekannt geben. Erwartet wird, dass SPD-Parteivorsitzender Lars Klingbeil das Finanzministerium übernimmt und zugleich als Vizekanzler fungiert. Auch Boris Pistorius gilt als gesetzt für das Verteidigungsressort. Die genaue Ressortverteilung wird mit Spannung erwartet, da sie wesentliche Weichen für die politische Ausrichtung der Legislaturperiode stellen dürfte.

Mit dem Abschluss des Koalitionsvertrags und der Zustimmung durch die Parteibasen geht ein monatelanger Abstimmungsprozess zu Ende. Das Regierungsbündnis tritt mit dem Anspruch an, Stabilität mit Erneuerung zu verbinden und zentrale politische Herausforderungen wie Wirtschaftsumbau, soziale Sicherung und internationale Sicherheitsfragen gemeinsam anzugehen. Die breite Zustimmung innerhalb der SPD schafft dabei eine solide Grundlage für den geplanten Start der neuen Bundesregierung.

Die Zustimmung der SPD zum Koalitionsvertrag mit CDU und CSU markiert nicht nur den formalen Abschluss eines Regierungsbündnisses, sondern offenbart auch eine bemerkenswerte Dynamik im politischen Kräfteverhältnis der Mitte. Dass mehr als 84 Prozent der abstimmenden SPD-Mitglieder dem Vertrag ihre Zustimmung gaben, zeugt von einer disziplinierten Parteibasis, die sich trotz interner Differenzen hinter der Führung versammelt hat. Die inhaltliche Ausrichtung der neuen Koalition dürfte dennoch auf dem Prüfstand stehen, da die strukturellen Spannungen zwischen sozialpolitischen Ambitionen und wirtschaftspolitischer Realität offenkundig bleiben.

Gerade in Zeiten multipler Krisen – von globaler Unsicherheit über Haushaltsdruck bis hin zu wachsender politischer Fragmentierung – verlangt eine Große Koalition mehr als nur Verwaltungsfähigkeit. Sie muss Vertrauen schaffen, ohne in Routine zu verfallen. Mit der Besetzung von Schlüsselressorts wie Finanzen und Verteidigung durch erfahrene Sozialdemokraten setzt die SPD auf Kontinuität mit Führungsanspruch. Ob Klingbeil und Pistorius diesen Anspruch programmatisch füllen können, hängt entscheidend davon ab, wie koordiniert die drei Parteien agieren und wie ernst sie den Anspruch gemeinsamer Verantwortung nehmen.

Die Union ihrerseits steht vor der Herausforderung, den Spagat zwischen Profilierung und Regierungstreue zu meistern. Der neue Koalitionsvertrag ist nicht nur ein technisches Regierungsprogramm, sondern ein politischer Stresstest. Wie tragfähig das Bündnis ist, wird sich weniger an der Zahl der Gesetze als an der Fähigkeit zur Lösungskohärenz zeigen. In einer politisch polarisierten Gesellschaft reicht es nicht, Kompromisse zu schließen. Es braucht eine glaubwürdige Vision, die über tagespolitische Deals hinausweist. Dafür tragen alle drei Partner gleichermaßen Verantwortung. Das SPD-Votum ist ein Auftakt, aber kein Freibrief. Die eigentliche Arbeit beginnt erst.

CGM erzielt kaum Wachstum und verliert deutlich an Gewinn

CompuGroup Medical hat auch im ersten Quartal 2025 keinen wirtschaftlichen Aufschwung erzielt. Die Umsätze stiegen lediglich um ein Prozent auf 286 Millionen Euro. Organisch verzeichnete das Unternehmen sogar einen leichten Rückgang. Besonders schwach entwickelten sich die Einmalerlöse, die um fünf Prozent auf 68 Millionen Euro sanken. Die wiederkehrenden Umsätze wuchsen leicht um zwei Prozent auf 218 Millionen Euro und machen inzwischen 76 Prozent des Gesamtumsatzes aus.

In den zentralen Geschäftsbereichen zeigt sich ein uneinheitliches Bild. Das Segment Ambulatory Information Systems verzeichnete mit 169 Millionen Euro einen Rückgang von zwei Prozent. Das Geschäft mit Kliniken legte hingegen um fünf Prozent auf 82 Millionen Euro zu, getrieben durch steigende wiederkehrende Erlöse. Der Bereich Pharmacy Information Systems steigerte sich leicht auf 35 Millionen Euro, wobei der Zuwachs hauptsächlich auf wiederkehrende Umsätze zurückzuführen ist. Die Einmalerlöse blieben in diesem Bereich konstant bei zehn Millionen Euro.

Der Gewinn des Konzerns fiel im Vergleich zum Vorjahreszeitraum von 18 auf 11 Millionen Euro. Trotz dieser Verschlechterung der Ertragslage investierte CGM 68 Millionen Euro in die Entwicklung neuer Produkte und Lösungen. Dazu zählen unter anderem die cloudbasierte Praxisplattform CGM one mit KI-gestützter Sprachassistenz, der neue TI-Messenger für die Telematikinfrastruktur, der klinische Dokumentationsassistent CGM CDA sowie die neue Apothekensoftware CGM Stella.

Parallel zur Veröffentlichung der Quartalszahlen gab das Unternehmen den Abschluss eines neuen Konsortialkredits über 750 Millionen Euro bekannt. Gemeinsam mit bestehenden Schuldscheinen und Fördermitteln der Europäischen Investitionsbank beläuft sich das Finanzierungsvolumen nun auf 1,5 Milliarden Euro. Die Mittel sollen bis 2030 zur Verfügung stehen und laut CGM die digitale Transformation und das Produktwachstum absichern. Hintergrund dieser Neuausrichtung ist die Übernahme durch den Finanzinvestor CVC und Unternehmensgründer Frank Gotthardt, die neue strategische Impulse setzen wollen.

Die aktuellen Zahlen zeigen jedoch, dass die Hoffnung auf kurzfristige Erfolge unbegründet bleibt. Weder das Bestandsgeschäft noch die eingeführten Neuerungen konnten bisher einen nachhaltigen Wachstumsimpuls liefern. CGM bleibt damit auf einem angespannten Kurs zwischen ambitionierter Zukunftsstrategie und operativer Schwäche.

Die aktuellen Quartalszahlen von CompuGroup Medical offenbaren eine zentrale Schwäche der digital orientierten Gesundheitswirtschaft. Während die Investitionen in KI-basierte Assistenzsysteme und cloudbasierte Softwarelösungen zukunftsweisend erscheinen, fehlt es an ökonomischer Substanz im Hier und Jetzt. Das Unternehmen investiert aggressiv in den technologischen Ausbau, verliert jedoch zugleich kontinuierlich an Profitabilität. Diese Diskrepanz verweist auf ein strukturelles Problem, das nicht nur CGM betrifft, sondern symptomatisch für die gesamte Branche steht.

Die Digitalisierung des Gesundheitswesens in Deutschland schreitet schleppend voran. Trotz gesetzlicher Vorgaben und politischer Forderungen nach Modernisierung mangelt es an interoperablen Infrastrukturen, standardisierten Schnittstellen und einer verbindlichen Strategie zur Refinanzierung innovativer Lösungen. In diesem Umfeld treffen Anbieter wie CGM auf ein ausgebremstes Marktpotenzial, das die wirtschaftliche Umsetzung selbst ambitionierter Produktideen massiv behindert.

Die Verantwortung hierfür liegt nicht allein beim Unternehmen. Politische Akteure haben über Jahre hinweg keine tragfähigen Rahmenbedingungen für digitale Gesundheitslösungen geschaffen. Die Telematikinfrastruktur ist in ihrer Umsetzung vielfach gescheitert, Reformvorhaben werden verschleppt oder inkonsequent umgesetzt. Zugleich sind die Marktteilnehmer gezwungen, sich über hohe Investitionssummen an der Modernisierung zu beteiligen, ohne dass eine verlässliche Marktdurchdringung gewährleistet ist.

CGM steht exemplarisch für diese systemische Schieflage. Das Unternehmen ist bereit, in die Zukunft zu investieren, bleibt jedoch in einem wirtschaftlich zögerlichen Umfeld gefangen. Der neue Finanzierungsrahmen bis 2030 verschafft zwar strategischen Atem, löst jedoch nicht das Grundproblem eines digital resistenten Gesundheitsmarkts. Es genügt nicht, neue Produkte zu entwickeln. Entscheidend ist, ob die Rahmenbedingungen deren Einsatz flächendeckend ermöglichen.

Die öffentliche Hand ist in der Pflicht, verbindliche Standards, klare Investitionsanreize und eine funktionierende Vergütungslogik zu schaffen. Andernfalls werden Unternehmen wie CGM weiterhin gezwungen sein, zwischen Innovationsdrang und finanzieller Belastung zu lavieren. Die Konsequenz wäre ein digitaler Stillstand auf hohem Investitionsniveau.

Hamburg drängt auf Abkehr von der Teillegalisierung von Cannabis

Die CDU-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft fordert eine rasche Kehrtwende in der bundesweiten Cannabispolitik. Mit einem Antrag zur kommenden Bürgerschaftssitzung will sie den Senat beauftragen, im Bundesrat eine Initiative zur Rücknahme der seit einem Jahr geltenden Teillegalisierung von Cannabis einzubringen. Ziel sei es, die aus Sicht der CDU gescheiterte Reform der Ampel-Koalition rückgängig zu machen und die bisherige Linie des Gesundheitsschutzes und der Kriminalitätsprävention wiederherzustellen.

Seit dem 1. April des Vorjahres dürfen volljährige Personen in Deutschland bis zu 25 Gramm Cannabis im öffentlichen Raum mitführen und bis zu 50 Gramm in der eigenen Wohnung besitzen. Der private Anbau von bis zu drei Pflanzen ist ebenfalls erlaubt. Zusätzlich wurden zum 1. Juli sogenannte Anbauvereinigungen mit bis zu 500 Mitgliedern legalisiert. Trotz strenger gesetzlicher Vorgaben zur Weitergabe und zum Konsum sehen Kritiker eine zunehmende Belastung der Sicherheitsbehörden und eine gescheiterte Eindämmung des Schwarzmarkts.

Die gesundheitspolitische Sprecherin der CDU-Fraktion, Christin Christ, nannte die Teillegalisierung einen kapitalen Fehler und warf der Bundesregierung ein falsches Signal an die Gesellschaft vor. Die einst von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach angekündigten Einsparungen bei Polizei und Justiz seien illusorisch geblieben. Im Gesetzgebungsverfahren war von über einer Milliarde Euro Entlastung pro Jahr die Rede, doch laut Hamburger Senat lassen sich bislang weder valide Zahlen noch belastbare Einsparpotenziale erkennen.

Stattdessen müsse Hamburg jährlich Millionenbeträge aus dem Landeshaushalt aufwenden, um die Umsetzung des Konsumcannabisgesetzes zu kontrollieren. Auch eine Senatsbewertung zum Jahrestag der Reform fiel ernüchternd aus. Weder seien Fortschritte beim Gesundheitsschutz erzielt worden noch habe sich der illegale Handel spürbar reduziert. Die Innenbehörde stellte fest, dass weder eine Reduktion der Nachfrage noch eine wirksame Verdrängung illegaler Angebote festzustellen sei.

Bürgermeister Peter Tschentscher und Innensenator Andy Grote hatten sich bereits im Vorfeld der Gesetzesänderung kritisch geäußert. Dennoch enthielt sich Hamburg bei der Abstimmung im Bundesrat, was mit den Vereinbarungen im rot-grünen Koalitionsvertrag begründet wurde. Inzwischen kündigte die künftige schwarz-rote Landesregierung eine Evaluierung im Herbst an. Für die CDU reicht das nicht aus. Sie fordert den Senat auf, sich unverzüglich auf Bundesebene für eine Rückabwicklung der Reform einzusetzen.

Der Vorstoß der Hamburger CDU könnte auch bundesweit Wirkung entfalten. Die Cannabislegalisierung bleibt politisch umstritten, juristisch komplex und gesellschaftlich polarisierend. Ob sich die Koalitionen in Bund und Ländern angesichts der wachsenden Kritik auf eine Neubewertung einlassen, ist derzeit offen.

Die Forderung der Hamburger CDU nach Rücknahme der Cannabis-Teillegalisierung trifft einen wunden Punkt in der bundesdeutschen Drogenpolitik. Ein Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes ist die Bilanz ernüchternd, die Ziele blieben weitgehend unerreicht und der politische Schaden ist evident. Die Entkriminalisierung sollte Entlastung schaffen, den Schwarzmarkt eindämmen und Gesundheitsrisiken kontrollieren. Stattdessen zeigt sich, dass Kontrolle teuer ist, der illegale Handel floriert und viele Jugendliche durch gesenkte Zugangshürden gefährdet werden.

Die politische Verantwortung für diese Fehlentwicklung trägt nicht allein der Bundesgesetzgeber. Auch die Länder, die im Bundesrat Zustimmung oder Enthaltung signalisierten, sind in der Pflicht. Hamburgs Senat stand von Beginn an kritisch zur Reform, ließ sich aber aus Koalitionsräson auf eine Enthaltung ein. Damit wurde eine strukturell fragwürdige Gesetzgebung mitgetragen, deren Konsequenzen nun sichtbar werden. Die öffentliche Ordnung wird durch widersprüchliche Zuständigkeiten belastet, während sich Prävention und Aufklärung als unzureichend erweisen.

Dass die CDU nun einen Kurswechsel fordert, ist politisch konsequent, aber auch taktisch motiviert. Die schw

IWiG: Veränderung, die wirkt: Wie Kliniken mit Beteiligung erfolgreicher werden

Source: Deutsche Nachrichten
Mitteilungenaus Bildung und Wissenschaft – Die Geheimnisse von Workflow-Management

Veränderungsprojekte in Kliniken stoßen häufig an Grenzen: Maßnahmen werden zwar geplant, aber nicht nachhaltig umgesetzt. Wichtige Ideen scheitern im Alltag – oft, weil die Perspektive der Mitarbeitenden fehlt.

Das Institut für Workflow-Management im Gesundheitswesen (IWiG) bietet Kliniken ein erprobtes Konzept, mit dem Veränderungsprozesse erfolgreich, nachhaltig und mit hoher Akzeptanz umgesetzt werden können: Eine strukturierte Analyse, echte Beteiligung und eine klare Priorisierung.

Das IWiG kombiniert etablierte Methoden der Prozessanalyse – wie FMEA (Fehler-Möglichkeits-und-Einfluss-Analyse) oder QFD MED sowie die Lösungs-Aufwands-Wahrscheinlichkeits-Analyse (LAWA) – mit einem klaren Prinzip: Die Mitarbeitenden werden systematisch in die Analyse, Lösungsfindung und Umsetzung eingebunden. Das sichert Praxisnähe, reduziert Reibungsverluste und erhöht die Umsetzungsgeschwindigkeit.

Zentrale Schwachstellen in Prozessen werden identifiziert, klinische Risiken und Prozessineffizienzen strukturiert bewertet – mit Fokus auf Relevanz, Wirkung und Realisierbarkeit. So entsteht für Klinikleitungen eine fundierte Entscheidungsgrundlage, die sich nicht auf Annahmen, sondern auf realistische Einschätzungen stützt.

Anschließend erfolgt die Entwicklung konkreter Lösungen – interdisziplinär und praxisorientiert. Begleitet wird der gesamte Prozess durch digitale Dokumentation und strukturierte Visualisierung der Ergebnisse. Das unterstützt Führungskräfte dabei, Maßnahmen transparent zu kommunizieren, strategisch zu steuern und Erfolge nachvollziehbar zu machen.

„Viele Veränderungsprojekte scheitern nicht an mangelndem Willen, sondern an mangelnder Beteiligung“, erklärt Prof. Dr. Michael Greiling, Leiter des IWiG. „Unser Ansatz bringt Fachlichkeit, Erfahrung und Strategie an einen Tisch – und sorgt dafür, dass gute Ideen nicht auf der Strecke bleiben.“

Für Klinikleitungen, die Qualität steigern, Risiken minimieren und ihre Teams aktiv in die Prozessgestaltung einbinden wollen, bietet das IWiG ein effektive Software-Lösung: wissenschaftlich fundiert, praxiserprobt und wirksam im Alltag.

IWiG gehört zu Deutschlands top Innovationschampions 2025 aus Forschung / Entwicklung / Wissenschaft, gemäß FOCUS-Business Bestenliste des Verlags Hubert Burda Media.

Informieren Sie sich bei einem persönlichen Termin mit Prof. Dr. Greiling über ihre individuellen Möglichkeiten Prozesse zu analysieren, Abweichungen zu identifizieren und Abläufe kontinuierlich anzupassen.

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“Wir ermutigt Einrichtungen, ein systematisches Workflow-Management zur Routine zu machen, um Zeit zu sparen und Verschwendung zu vermeiden, indem wir eine engagierte Kommunikation führen und die Akteure motivieren, ihre Kompetenzen erfolgreich weiterzubilden”